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Re: [InetBib] Honorierung von Werkvertraegen fuer Dipl.-Bibl.s



Lieber Herr Tillinger,

Herrn Arnolds Ausführungen möchte ich noch hinzufügen, dass der Unternehmer , 
der das Werk ausführt, sein Einkommen nicht nur selbst versteuert, sondern  
dafür auch Sozialversicherungsbeiträge abführt (sofern er nicht noch z.B. in 
Teilzeit angestellt ist und diese Tätigkeit vom Zeit- bzw. Einkommensvolumen 
überwiegt). Selbstständige teilen die SV-Beiträge nicht mit dem Arbeitgeber, 
wie das Angestellte können. Der Stundensatz nach TVÖD kann also allenfalls eine 
Berechnungshilfe dafür sein, was Netto nach Steuer und SV in etwa übrig bleiben 
sollte, also ein Aspekt in den Preis- (nicht Tarif!) -verhandlungen zwischen 
Dienstleister (Bibliothekarin) und Kunden (Bibliothek)
Annekathrin Genest



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