hmueller@xxxxxxx schrieb:
Um die Diskussion auf die sachliche Ebene zurückzuführen, empfiehlt die DBV-Rechtskommission einen Blick in die Rechtsgrundlage ("Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!"). Es gelten hier die "Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen Bibliotheken" vom 21. Juli 1998:
Nur zur Info: Die Katholische Universität Eichstätt ist keine >staatliche Universität<. Daher kann sie die Richtlinien anwenden oder nicht. Thilo Liebe