Liebe KollegInnen,zuständig für alle Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, also auch über den Betrieb von Kompaktfahrregalanlagen, sind die Berufsgenossenschaften (zB. die Verwaltungsberufsgenossenschaft www.vbg.de) oder Landesunfallkassen. Diese Einrichtungen beraten in der Regel ihre Mitglieder kostenfrei. Die VBG z.B. stellt auf Anfrage auch Mitarbeiter, die vor Ort begutachten.
Eine weitere Möglichkeit der Beratung bieten die Sicherheitsfachkräfte oder Sicherheitsbeauftragten Ihrer Institution (soweit vorhanden).
Mit freundlichen Grüßen Ute Runge
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht kann mir jemand bei folgender Fragestellung helfen: => Ist es möglich, ein Magazin mit Fahrregalen (manueller Antrieb)für die Benutzer frei zugänglich zu machen? => Welche Sicherungsmassnahmen sind notwendig? => Wie kann/muss man sich als Bibliotheksleitung rechtlich absichern? Vielen Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen aus München Ulrike Hemmert
--- Ute Runge runge@xxxxxxx Bibliothek / Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg Falkenstein 1 D-22587 Hamburg Fon: +49 40 866 077-51 Fax: +49 40 866 36 15