Liebe Frau Korb,
da der Betreff dieses Threads sich ja eigentlich auf AV-Inhalte bezieht,
wäre es in diesem Zusammenhang m.E. von allgemeinem Interesse zu
erfahren, wie sich die DNB zum Pflichtexemplarrecht für publizierte
AV-Medien wie z.B. DVD-Videos und den sich daran knüpfenden
Langzeiterhalt stellt. Gibt es Bestrebungungen der DNB, diese eklatante
Lücke bei der Bewahrung unseres nationalen Erbes zu schließen ? -
vielleicht analog zum in dieser Sache vorbildlichen Pflichtexemplarrecht
in Frankreich, wo sich die BNF schon seit den achtziger Jahren der
Erhaltung dieser Medien widmet.
Ich kann Ihnen versichern, dass dieses in Deutschland ungelöste Problem
von zahlreichen Wissenschaftlern und kulturell Interessierten in unserem
Land als schmerzliche Lücke bei der Bewahrung der publizierten Medien
empfunden wird. Jeder, der mit der Infrastruktur und der
professionnellen Erfahrung von Bibliotheken vertraut ist, weiß, dass
die DNB für eine solche Aufgabe am besten geeignet wäre, besser als z.B.
das Bundesarchiv/ Filmarchiv oder ähnliche Einrichtungen.
Herzliche Grüße
Peter Delin
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Videolektorat
Blücherplatz 1
10961 Berlin
Tel.: 030/90226-198
Fax.: 030/90226-290
email: delin@xxxxxx
http://www.zlb.de/index.html
Korb, Nikola schrieb:
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> Die in der Diskussion angesprochene Notwendigkeit, digitale
Veröffentlichungen zu sammeln wurde in Deutschland vom Gesetzgeber erkannt.
Im vergangenen Sommer wurde der Sammelauftrag der Deutschen
Nationalbibliothek deshalb um Netzpublikationen erweitert. Mit dieser neuen
Aufgabenstellung einher geht der Auftrag geeignete Verfahren zur Sammlung
und Langzeitarchivierung von Onlinepublikationen zu entwickeln. Die
Zugänglichkeit elektronischer wissenschaftlicher Publikationen wird dadurch
erhöht.
>
> Die Koordinierungsstelle DissOnline der Deutschen Nationalbibliothek hat
in Nachfolge des Projekts "Dissertationen Online" seit 1998 fast
50.000Online-Hochschulschriften (Dissertationen und Habilitationen) gesammelt, die
über den Katalog der Deutschen Nationalbibliothek im Volltext frei im
Internet zugänglich gemacht werden (weitere Informationen:
http://www.dissonline.de). Von einem Verschwinden rein digital
vorliegender Dissertation kann also keine Rede sein. Vielmehr wurde der
Zugriff auf sie durch das Internet stark vereinfacht
>
> Durch die Vergabe einer URN (Uniform Resource Name) für die
Online-Hochschulschriften wird darüber hinaus eine eindeutige
Referenzierbarkeit und Zitierbarkeit gewährleistet. Und schließlich wird im
Projekt kopal (http://kopal.langzeitarchivierung.de/) ein
Langzeitarchivierungssystem mit Implementierungen geeigneter Strategien zur
Langzeitverfügbarkeit entwickelt.
>
> Beste Grüße
> Nikola Korb