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Re: AW: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken



Liebe Frau Loew,

Danke fuer den Hinweis! Der entscheidende Satz in der angegebenen Quelle ist wohl:"Mit 
dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein direkter 
Weg zum Parlament offen."

dies kann man auch so interpretieren, dass nur den Menschen in der Bundesrepublik es freisteht, eine Petition im Bundestag zu _initiieren_.

In der Petition gibt es inzwischen mehrere Unterschriften, die NICHT mit Deutschland 
gekennzeichnet sind? Die zählen doch wohl auch ???

wenn man dies so interpretiert, dass die Unterschriften die Petititon _unterstuetzen_, koennen Sie zaehlen. Was meines Erachtens hier auch sinnvoll ist, denn es geht ja um den Erhalt der Geothe-Institute im Ausland ...

Also alles Interpretationssache ... (letztendlich wohl des Petitionsausschusses?)

Gruesse aus Erlangen

Herbert Hirschfelder




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