Liebe Frau Loew,
dies kann man auch so interpretieren, dass nur den Menschen in der Bundesrepublik es freisteht, eine Petition im Bundestag zu _initiieren_.Danke fuer den Hinweis! Der entscheidende Satz in der angegebenen Quelle ist wohl:"Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen."
wenn man dies so interpretiert, dass die Unterschriften die Petititon _unterstuetzen_, koennen Sie zaehlen. Was meines Erachtens hier auch sinnvoll ist, denn es geht ja um den Erhalt der Geothe-Institute im Ausland ...In der Petition gibt es inzwischen mehrere Unterschriften, die NICHT mit Deutschland gekennzeichnet sind? Die zählen doch wohl auch ???
Also alles Interpretationssache ... (letztendlich wohl des Petitionsausschusses?)
Gruesse aus Erlangen Herbert Hirschfelder