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AW: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken
- Date: Fri, 25 Aug 2006 15:51:42 +0200
- From: Löw Luise von <loew@xxxxxxxxx>
- Subject: AW: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken
Liebe Frau Lampoltshammer,
Danke fuer den Hinweis! Der entscheidende Satz in der angegebenen Quelle ist
wohl:"Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik
Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen."
In der Petition gibt es inzwischen mehrere Unterschriften, die NICHT mit
Deutschland gekennzeichnet sind? Die zählen doch wohl auch ???
Mit freundlichen Gruessen,
Luise von Loew
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Cornelia
Lampoltshammer
Gesendet: Freitag, 25. August 2006 15:14
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und
deren Bibliotheken
Liebe Frau von Löw,
im Internetauftritt des Bundestags findet man auf
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html diesen Hinweis:
"Das Petitionsrecht gilt für jedermann, für Erwachsene wie
Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft aber auch z.B.
für Inhaftierte und Geschäftsunfähige. "
Viele Grüße von der Ostsee
Cornelia Lampoltshammer
UB Greifswald / Infotheke
Löw Luise von schrieb:
Lieber Herr Kaiser,
Sind Sie sicher, dass auch "Nichtdeutsche" unterzeichnen können? (Eventuell
müssen sie in Deutschland leben?) Die Richtlinie für die Behandlung von
öffentlichen Petitionen (öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrungsgrundsätze
spricht von "Bürgerinnen und Bürgern sowie den Abgeordneten des Deutschen
Bundestages" ...
Mit den besten Grüßen und vielen Dank für Ihre Initiative!
Luise von Löw
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.