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AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken
- Date: Fri, 25 Aug 2006 16:01:00 +0200
- From: "Rohde Bernd" <Bernd.Rohde@xxxxxxxxxxxxx>
- Subject: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken
Liebe Frau von Löw,
Für Deutsche mit Adresse im Ausland ist es wohl kein Problem,
denn meine KollegInnen in Rabat haben auch unterzeichnet.
Da steht dann "Marokko".
Sicherlich ist es kein Problem, die entsprechenden Felder im Web-Formular
auszufüllen und dann abzuschicken,
auch wenn man im Ausland lebt. Es war auch für mich kein Problem, die Adresse
meines (noch vorhandenen
und auch gemeldeten) deutschen Wohnsitzes einzutragen (da steht dann
"Deutschland"),
obwohl ich rein physisch in der Schweiz die Eingabe gemacht habe (was auch per
IP-Adresse
evt. nachzuverfolgen wäre, wenn die irgendwie gespeichert wird)
Meine Frage war aber, ob ein solcher Eintrag i.d.S. des Petitionsrecht
rechtskräftig ist.
Naja, irgendeinen Sinn muss es ja schon haben, dass man in der Eingabemaske das
Land eingeben kann,
zwar mit Vorgabe Deutschland aber überschreibbar durch einen anderen
Ländernamen...
Gruss aus Bern
Bernd Martin Rohde
__________
Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld (Gde. Köniz, BE), Tel.: (+41) (0)31 971 96 74
mailto:b.m.rohde@xxxxxxx
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