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AW: [InetBib] Lizenzgebühren



Liebe Frau Pawlar,

wir hatten an meiner vorherigen Dienststelle ein ähnliches Problem. Da forderte 
eine Jounalistin der FR einige hundert Euro Gebühr, da wir in der Bibliothek 
und Dokumentation (mit umfangreicher Pressedokumentation) zwei ihrer FR-Artikel 
nachwiesen. Vor allem störte sie, dass die Artikel per Lieferdienst des 
Institutes auch als Kopien bestellt werden konnten. Damit sei ein Verkauf ihres 
geistigen Eigentums gegeben.
Ich habe mich damals an Frau Dr. Beger gewandt, und sie hat unser Vorgehen für 
urheberrechtlich unbedenklich erklärt. Allerdings waren die Auseinandersetzung 
mit dieser Autorin so langwierig und schwierig, dass wir schließlich kurzerhand 
ihre Artikel aus der Bibliotheksdatenbank genommen haben. 
Es war damals sehr schwierig, der Journalistin bergreiflich zu machen, dass der 
Nachweis in Bibliotheken dazu führt, dass ihre Artikel rezipiert werden (dazu 
schreibt sie ja auch), sie also ein Interesse daran haben sollte, dass 
verschiedene Dokumentationseinrichtungen auch Presseartikel nachweisen. In 
Bibliotheken wird generell nicht beim Autor nachgefragt, ob er damit 
einverstanden ist, dass seine Publikation öffentlich zur Verfügung gestellt 
wird (das war eine ihrer Forderungen: wir hätten fragen sollen!). Auch mit dem 
Liefern von Kopien hielt sich das Institut streng an das Urheberrecht. Man 
hätte es also durchaus auf einen Rechtsstreit ankommen lassen können.

Viele Grüße
Susanne Haendschke


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Margarete Payer 
Gesendet: Donnerstag, 2. März 2006 11:17
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Lizenzgebühren



Liebe Inetbib-Leser,

wer von Ihnen hat Erfahrung mit Lizenzgebühren für frei zugängliche 
Internettexte? Mußten für Einzeltexte in Internetangeboten digitaler 
Bibliotheken schon Lizenzgebühren  bezahlt werden und wie wurden diese 
berechnet? (Es geht nicht um e-Zeitschriften oder Artikel daraus.)

Anlass der Frage ist die Forderung von Lizenzgebühren in Höhe von 1925 Euro für 
ein wörtliches Zitat (6 - 7 Seiten mit ordnungsgemäßer Quellenangabe) entnommen 
aus einem frei zugänglichen Internettext in einen umfangreichen 
wissenschaftlichen Text im Internet. Berechnet wird diese enorme Summe aus den 
Stundensätzen der Autoren: pro Seite 2 Stunden zu je 137,50 Euro.
Ergebnis für einen Autor wäre dann z.B.: eine Seite Internettext von 10 Leuten 
zitiert, führte zu einem Gewinn von 1375 Euro. 

Abgesehen davon, dass ich davon ausgehe, dass man bei einem wissenschaftlichen 
Text die Freiheit hat zu zitieren, wäre ich dankbar zu erfahren, ob jemand 
schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat?

Schöne Grüße

Margarete Payer
Hochschule der Medien Stuttgart
Fakultät für Information und Kommunikation





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