[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
AW: [InetBib] Lizenzgebühren
Liebe Frau Pawlar,
wir hatten an meiner vorherigen Dienststelle ein ähnliches Problem. Da forderte
eine Jounalistin der FR einige hundert Euro Gebühr, da wir in der Bibliothek
und Dokumentation (mit umfangreicher Pressedokumentation) zwei ihrer FR-Artikel
nachwiesen. Vor allem störte sie, dass die Artikel per Lieferdienst des
Institutes auch als Kopien bestellt werden konnten. Damit sei ein Verkauf ihres
geistigen Eigentums gegeben.
Ich habe mich damals an Frau Dr. Beger gewandt, und sie hat unser Vorgehen für
urheberrechtlich unbedenklich erklärt. Allerdings waren die Auseinandersetzung
mit dieser Autorin so langwierig und schwierig, dass wir schließlich kurzerhand
ihre Artikel aus der Bibliotheksdatenbank genommen haben.
Es war damals sehr schwierig, der Journalistin bergreiflich zu machen, dass der
Nachweis in Bibliotheken dazu führt, dass ihre Artikel rezipiert werden (dazu
schreibt sie ja auch), sie also ein Interesse daran haben sollte, dass
verschiedene Dokumentationseinrichtungen auch Presseartikel nachweisen. In
Bibliotheken wird generell nicht beim Autor nachgefragt, ob er damit
einverstanden ist, dass seine Publikation öffentlich zur Verfügung gestellt
wird (das war eine ihrer Forderungen: wir hätten fragen sollen!). Auch mit dem
Liefern von Kopien hielt sich das Institut streng an das Urheberrecht. Man
hätte es also durchaus auf einen Rechtsstreit ankommen lassen können.
Viele Grüße
Susanne Haendschke
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Margarete Payer
Gesendet: Donnerstag, 2. März 2006 11:17
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Lizenzgebühren
Liebe Inetbib-Leser,
wer von Ihnen hat Erfahrung mit Lizenzgebühren für frei zugängliche
Internettexte? Mußten für Einzeltexte in Internetangeboten digitaler
Bibliotheken schon Lizenzgebühren bezahlt werden und wie wurden diese
berechnet? (Es geht nicht um e-Zeitschriften oder Artikel daraus.)
Anlass der Frage ist die Forderung von Lizenzgebühren in Höhe von 1925 Euro für
ein wörtliches Zitat (6 - 7 Seiten mit ordnungsgemäßer Quellenangabe) entnommen
aus einem frei zugänglichen Internettext in einen umfangreichen
wissenschaftlichen Text im Internet. Berechnet wird diese enorme Summe aus den
Stundensätzen der Autoren: pro Seite 2 Stunden zu je 137,50 Euro.
Ergebnis für einen Autor wäre dann z.B.: eine Seite Internettext von 10 Leuten
zitiert, führte zu einem Gewinn von 1375 Euro.
Abgesehen davon, dass ich davon ausgehe, dass man bei einem wissenschaftlichen
Text die Freiheit hat zu zitieren, wäre ich dankbar zu erfahren, ob jemand
schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat?
Schöne Grüße
Margarete Payer
Hochschule der Medien Stuttgart
Fakultät für Information und Kommunikation
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.