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AW: [InetBib] Urheberrecht und Stellungnahme des Börsenvereins



Klaus Graf schrieb:

Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass Bibliotheken
nach der Neuregelung das Recht haetten, nicht in ihrem
Bestand befindliche Werke an den Leseplaetzen anzubieten.

Dazu Herr Sprang:
Es kommt auch nicht von ungefähr, dass gerade die Formulierung des § 52 b 
zwischen dem ersten und dem zweiten Referentenentwurf zum Zweiten Korb 
(November 2004 / Januar 2006) so massiv verändert wurde, dass im Überschwang 
sogar die Bestandsbindung aus dem Wortlaut der Norm entfernt wurde (deren 
Wiedereinfügung im parlamentarischen Verfahren allerdings angekündigt ist - 
ein Formulierungsvorschlag des Bundesrats liegt bereits auf dem Tisch).

Luise von Löw, 
München

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klaus Graf
Gesendet: Montag, 17. Juli 2006 18:00
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Urheberrecht und Stellungnahme des Börsenvereins

On Mon, 17 Jul 2006 16:23:03 +0200
 Joachim Eberhardt <Joachim.Eberhardt@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
wrote:

Hauptkritikpunkt, wieder einmal, dass Bibliotheken u.a.
<Zitat> "künftig beliebig viele elektronische Leseplätze
aufstellen und an diesen ohne Genehmigung der
Rechteinhaber geschützte Werke zugänglich machen dürfen.
Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob und in welcher
Zahl sich die fraglichen Werke im Bestand der jeweiligen
Einrichtung befinden. Dies würde auch für gesetzliche
Pflichtexemplare gelten, welche die Verlage den
Bibliotheken etwa im Fall von Dissertationen kostenfrei
zur Verfügung stellen müssen". </Zitat>

Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass Bibliotheken
nach der Neuregelung das Recht haetten, nicht in ihrem
Bestand befindliche Werke an den Leseplaetzen anzubieten.

Als wissenschaftlicher Benutzer moechte ich moeglichst viel
bequem zuhause (ggf. auch an einem Campus-Rechner) nutzen.
Muss ich zur Einsichtnahme in den E-Text eines Buchs einen
besonderen Arbeitsplatz in der Bibliothek persoenlich
aufsuchen, an dem ich sonst nichts anderes tun kann, so
waere das allenfalls attraktiv, falls ich das Buch als
Volltext durchsuchen kann bzw. es mir ganz oder
auszugsweise herunterladen.

Eine buchuebergreifende Suche in Buchvolltexten wird aber
von Google oder anderen Anbietern (Amazon, kuenftig auch
Boersenverein) bequemer angeboten und ob eine Moeglichkeit
bestuende, tatsaechlich Inhalte nach Hause zu nehmen (Kopie
auf USB-Stick, Mail) kommt auf den Mut der Bibliotheken an.
 Angesichts der heftigen Kritik durch die Verlage duerfte
die Motivation nicht hoch sein, urheberrechtlich
geschuetzte Buecher zu digitalisieren und auf diese Weise
zugaenglich zu machen, zumal man nicht weiss, ob nicht
Google oder ein Verlag das gleiche Werk digitalisieren
wird.

Klaus Graf  



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