On Thu, 25 May 2006 08:38:25 +0200
Karl Eichwalder <ke@xxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Unverständlich ist jedoch, daß sich insbesondere die
deutschen
Institutionen weigern, eine Weiterverwendung der Scans
zuzulassen--oder
wie ist dieses Weimaraner © zu verstehen?
Copyfraud ist unbeachtlich, ob man sich beliebt macht, wenn
man es ignoriert, ist eine andere Frage.
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/copyright.php?ppn=252222318
Das ist eine Art "Schutzhüllenvertrag", den ich auch
juristisch bei einer Bibliothek, die einer
öffentlichrechtlichen Nutzungsordnung folgt
http://www.ub.uni-freiburg.de/benutzungsordnung.html, als
ausserordentlich problematisch ansehe. Von Open Access ganz
zu schweigen. Wie wohl das Urheberrechtsbuendnis das
Gebaren von Bibliotheken beurteilt, die sich auf der einen
Seite als OA-befuerworter geben, auf der anderen Seite aber
der "Berliner Erklaerung", die fuer genau solche
Digitalisate gilt, ins Gesicht treten.
Klaus Graf