Am Donnerstag, 27. April 2006 12:46 schrieb Eric Steinhauer:
Lieber Herr Dietz, interessanter Hinweis. Die Hamburger Entscheidung betrifft die Störerhaftung. die nach umstrittener Ansicht außerhalb des Haftungsfilters von TDG/MDStV steht. Ich kenne die Entscheidung des LG Hamburg nicht im Detail, sehe hier aber dem Grunde nach erhebliche Bedenken aus grundrechtlicher Sicht.
Bitte tatsächlich ins Detail schauen - das ganze ist m.E. (bin allerdings kein Jurist) schon sehr Heise-"Forensaustall"-spezifisch und nicht unbedingt auf andere Betreiber übertragbar. Beste Grüße, U. Fuchs Wikiweise - besser zu Wissen!