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Re: [InetBib] Zur Rechtsnatur von wikipedia



Lieber Herr Dietz,
interessanter Hinweis. Die Hamburger Entscheidung betrifft die Störerhaftung. 
die nach umstrittener Ansicht außerhalb des Haftungsfilters von TDG/MDStV 
steht. Ich kenne die Entscheidung des LG Hamburg nicht im Detail, sehe hier 
aber dem Grunde nach erhebliche Bedenken aus grundrechtlicher Sicht. 
Die Entscheidung als solche würde ich dialektisch werten: Es ist sinnvoll, wenn 
die Sache in höhere Instanzen kommt, da hier eine ganz grundsetzliche Frage zu 
entscheiden ist. Ich gehe davon aus, daß im Ergebnis das Hamburger Urteil so 
nicht bestehen bleibt.
E. Steinhauer

----- ursprüngliche Nachricht ---------



Am 27 Apr 2006, um 9:29 hat Eric Steinhauer geschrieben:

In ZUM, Heft 4/2006, S. 274-283 ist der Aufsatz ?Rechtliche
Verantwortung für Wikipedia ? Der Streit um 'Tron' war erst der
Anfang? von Ingo Strauß, Rechtsanwalt aus Köln, zu lesen.


Danke, Herr Steinhauer, für diesen Hinweis und die Mail ! In
diesem Kontext, wohlwissend, dass es zwei unterschiedliche
Dinge sind, noch diese heise-Meldung von vor kurzem:

-

Hamburger Landgericht:
Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar

Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die
schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur
Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt.
Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders
gefährliche
Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe,
sei
einer verschärften Haftung unterworfen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

-


Eric Steinhauer http://www.steinhauer-home.de


--
Karl Dietz . info re:search
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