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Re: [InetBib] Thüringer Bibliotheksgesetz



Es ist typisch, dass alles das, was ICH von einem
Bibliotheksgesetz, das kein blosses Gewaesch-Gesetz sein
sollte, erwarte, fehlt. Man braucht nur mal ein
Archivgesetz dagegen zu halten, dann sieht man den
Unterschied.

Es fehlt insbesondere:

* Wertvolle Altbestaende sind unveraeusserbares Kulturgut
des  Landes (Verweis bzw. Abstimmung mit
Denkmalschutzgesetz, Gesetz ueber national wertvolles
Kulturgut)

* Regelungen hinsichtlich privaten Bibliotheksguts, soweit
ein oeffentliches Interesse an seinem Erhalt und seiner
Zugaenglichkeit besteht (EALG!).

* Soweit Bibliotheken personenbezogene Unterlagen, die
datenschutzrechtlichen Vorschriften unterfallen, verwahren,
gelten die Vorschriften des Thueringischen Archivgesetzes
analog (die Handschriftenabteilungen arbeiten derzeit im
Windschatten des Datenschutzes, aber eigentlich besteht
kein Zweifel, dass eine analoge Ermaechtigung fuer die
herrschende Benutzungspraxis zwingend erforderlich ist).

* Eine klare Umschreibung der Bibliotheken erlaubten
gewerblichen Aktivitaeten.

Noch ein paar funktionierende Links zum Thema
Bibliotheksgesetzgebung trotz laengerer Verwahrlosung
bietet:
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/museumr.htm#bibliotheksrecht

Aus einem Nachbarland (cz) das Gesetz von 2002 liest sich
auch ganz anders:
http://www.ifla.org/V/cdoc/czech.htm

Klaus Graf

 



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.