Liebe Liste, Karl Eichwalder wrote:
Joachim Eberhardt <Joachim.Eberhardt@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx> writes:ich kann darin keinen Skandal erkennen. Goethes Werke sind in billigen CD-Rom-Ausgaben verfügbar; die Bücher sind ebenfalls billig.Das Aspekt "billig" ist nur von nachrangiger Bedeutung. Wichtig ist derfreie Zugriff auf Kulturgüter (open access).
Eine Frage: wie ist der Begriff open access zu verwenden bzw. einzugrenzen? In den weitbekannten Erklärungen zum open access, geht es immer ausdrücklich um freien Zugang auf wissenschaftliche Ergebnisse. Ich hätte natürlich prinzipiell nichts dagegen und würde persönlich davon sehr profitieren, wären sämtliche Klassiker aller Länder im Netz freizugänglich, bin mir aber nicht ganz sicher, daß man solches als open access bezeichnen soll oder kann. Mit wissenschaftlichen Ergebnissen geht es nicht nur aber in erster Linie darum, wer die Forschung finanziert, nämlich die Öffentlichkeit; mit Belletristik herrscht aber Urheberrecht, selbstverständlich ein anderes Tier. Auch wenn Goethes Werke an sich nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, die Ausgaben deren doch, oder? Und was ist mit seinen jüngeren Kumpeln Böll, Hauptmann, usw.?
Übrigens, freier Zugriff auf Kulturgüter gab es m.E. bisher nicht. Um Nefertiti zu sehen, z.B., bezahlt man Eintrittsgeld; darüberhinaus bekommen fast alle solche Einrichtungen öffentliche Subventionen. Finde ich nicht schön, ist aber so.
Mit freundlichen Grüßen Dale Askey -- Dale Askey Web Development Librarian KSU Libraries 118 Hale Library Manhattan, KS 66506 (785) 532-7672