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Re: [InetBib] OAI und Urheberrecht
- Date: Thu, 9 Mar 2006 09:27:21 +0100
- From: "Karl Dietz" <karl.dietz@xxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] OAI und Urheberrecht
Am 9 Mar 2006, um 0:29 hat Dr. Christian Sprang geschrieben:
----- Original Message -----
From: "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
To: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Sent: Tuesday, March 07, 2006 12:00 AM
Subject: Re: [InetBib] OAI und Urheberrecht
Sofern keine geschuetzten Inhalte vorliegen, ist ein
Copyright-Vermerk eindeutig rechtswidrig
Klaus Graf
Na na na, lieber Herr Graf, Sie gehen ja ran wie Blücher! Dabei handeln Ihre
armen Kollegen aus Bielefeld garantiert nicht rechtswidrig. Der Begriff
"Copyright" ist, wie Sie sicherlich wissen, in unserer Urheberrechtsordnung
ein Fremdkörper. Entweder eine Leistung ist von Urheberrechtsgesetzes wegen
geschützt, dann ist sie es auch ohne Copyrightzeile, oder sie ist es gerade
nicht, dann ändert daran auch eine Copyrightzeile nichts. "Strafbar" (bzw.
"abmahnbar") macht man sich jedenfalls mit oder ohne Copyrightzeile nicht.
Danke für Ihre Klarstellung dieses Sachverhalts, Herr Sprang.
Spannend fände ich ja immer noch eine Antwort auf die Frage,
wie frei diese Art Metadaten nun sind bzw. ab wann Metadaten
eine schützenswürdigende Schöpfungshöhe erreichen - falls sie
diese denn je erreichen...
Wenn Sie eine Baugrube ausheben und ein Schild davor stellen "Betreten
verboten - Eltern haften für ihre Kinder", dann müssen Sie bei ungenügender
Sicherung der Baustelle trotzdem von Gesetzes wegen haften, wenn ein Kind in
die Baugrube fällt. Das Schild hat dann ziemlich genau die rechtliche
Qualität, die die Bielefelder Copyrightzeile hat, nämlich keine. Aber Sie
dürfen es trotzdem nicht kaputtmachen, weil Sie sich beim Vorbeigehen an der
Baustelle darüber ärgern.
nice. und da fällt mir natürlich auch gleich das oft gesehene schipp-
chen.gif ein incl. dem ALT-text: this site is under construction. :)
Subtiler wäre es gewesen, die Bielefelder Kollegen darauf aufmerksam zu
machen, dass die Formulierung Ihrer Copyrightzeile den Anforderungen von
Art. 8 Welturheberrechtsabkommen nicht genügt...
...und da die UB-Leute in Bielefeld - allen voran Sebastian - zu
denen gehören, die ziemlich gute Dinge im Netz haben, zB den
SuchdiensteKompass, werden die das sicher in kürze updaten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Sprang
--
Viele Gruesse, Karl Dietz
http://www.karldietz.de
Urheberrecht im Informationszeitalter : Festschrift für Wilhelm
Nordemann zum 70. Geburtstag am 8. Januar 2004 / hrsg. von
Ulrich Loewenheim. - München : Beck, 2004. - XIV, 754 S.
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.