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Re: [InetBib] OAI und Urheberrecht



Am 2 Mar 2006, um 15:02 hat Hans-Werner Hilse geschrieben:

Allerdings: Sie sind allesamt faktisch "öffentlich zugänglich gemacht".


Ja, das sehe ich auch so - und sag auch gleich: ianal -
Aber das UrhG - egal ob "week" or "strong" - ist da doch eindeutig:

§ 6 (1)
Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des
Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

und auch

§15 (3)
Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das
Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk
in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht
wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

--

Und mehr Öffentlichkeit als Google - ist im Netz ja wohl kaum zu
haben. Für viele ist die Recherche im Internet ja schon synonym
zur Suche per Google - aber das ist ein anderes Thema...

--
Viele Gruesse, Karl Dietz
http://www.karldietz.de

"Mein naechstes Buch drucke ich in zwoelf Exemplaren,
elf fuer meine Freunde, eines fuer die breitere Oeffentlichkeit."
Stefan George




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