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Re: [InetBib] Dr. Sprang: Markt u. Urheberrecht (war newsletter)
- Date: Mon, 20 Feb 2006 11:25:41 +0100
- From: "Werner Traschuetz" <zof@xxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Dr. Sprang: Markt u. Urheberrecht (war newsletter)
Dr. Christian Sprang schrieb am 20 Feb 2006, 0:11: Re: [InetBib] [Inetbib] Re
Newslett
Sehr geehrter Herr Dr. Sprang,
Sie schrieben:
Zum
einen verkennen Sie, dass es keineswegs abwegig ist, wenn ein
Wissenschaftler bzw. dessen Projektgeber für die Veröffentlichung von
Wissen bezahlen muss (statt ein Honorar zu erhalten bzw. wenigstens
plusminusnull davonzukommen). Wenn der Markt für die Veröffentlichung
eines Autors zu klein ist, um einem Dritten eine rentable
Veröffentlichung zu ermöglichen, dann muss eben der Urheber selbst -
oder ein Dritter für ihn - diese Rentabilität herstellen, um das
Unterbleiben der Publikation abzuwenden.
Sie haben vergessen hinzuzufuegen, dass Rentabilität in diesem
Falle gleichzusetzen ist mit Gewinne für den Verlag der
letztendlich publiziert; in welcher Form auch immer. Wenn der
Verlag, sich seine eigentliche Aufgabe das Verlegen, das auch ein
Vorlegen der Kosten beinhaltet, von anderen vorher bezahlen
laesst, ist es kein Verlag mehr.
Letztlich soll also der Anbieter der
Inhalte zu deren Herausgabe zu Preisen gezwungen werden, die der
Abnehmer bestimmt.
Wie war das noch mit Angebot und Nachfrage? Was regelt den
Preis ??
Mit der im Grundgesetz angelegten Konzeption des
Urheberrechts als Eigentumsrechts hat das aber nichts mehr zu tun.
Wenn ich nur das Geld für einen Fiat Panda beisammen habe, kann ich
mir dafür beim Mercedes-Händler eben auch nicht einen Maybach holen.
Sie übersehen, dass - egal ob Panda oder Maybach - beim Kauf
das Eigentumsrecht wechselt. Beim Kauf einer Publikation geht
das Urheberrecht am Inhalt keineswegs in Eigentum des Käufers
über sondern bleibt beim Urheber. Es geht um Verwertungs- und
Nutzungsrechte. Von Enteignung kann also bei der Diskussion
keine Rede sein.
Über Preis und Entlohnung für Verwertungs- und Nutzungsrechte
muss eine Einigung und ein Interessensausgleich zwischen
Urheber, publizierender Institution und Nutzer erzielt werden. Die
publizierende Institution hat am Markt zwar noch die mächtigste
Position, diese durch das "Urbeberrecht" zusätzlich stärken zu
wollen, wäre nachgerade absurd.
Im Zeitalter von Internet und Digitalisierung koennte es, politischen
Willen des Gesetzgebers vorausgesetzt, zu einer direkten
Vereinbarung zwischen Urheber auf der einen und Bibliotheken auf
der anderen Seite über die Vergütung entsprechender
Nutzungsrechte kommen. Dies im Sinne des Börsenvereins des
Deutschen Buchhandels zu verhindern, ist Ihre Argumentation und
Aufgabe. Mit einer Stärkung des Urheberrechts hat das nichts zu
tun.
mit besten Gruessen
Werner Traschuetz
--
mailto:zof@xxxxxxx
http://lesezeichen.szylla.net
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.