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Re: [InetBib] "Vermieten" von Bestsellern



Liebe Liste, lieber Herr Graf,

wenn man in der Intetbib schreibt, ist dies ein Forum für schnellen Austausch, 
keine Plattform für perfekt ausgearbeitete und allseitig belegte Aufsätze. Wer 
solches einzufordert, verkennt diesen Sachverhalt. 

Gleichwohl darf erwartet werden, daß die Ausführungen sachlich richtig sind. 
Ich möchte hier keine Einführung in das Gebührenrecht geben. Herr Graf besitzt 
hier nach eigener Auskunft mehr als "Mindestkenntnisse" und versäumt es nicht, 
in der Sache durchaus zutreffende Bemerkungen zu machen, die allerdings im 
konkreten Fall nicht unbedingt greifen.

Ein paar Hinweise möchte ich daher geben: In öffentlichen Anstalten befinden 
sich Sachen im Anstaltsgebrauch, an denen eine Sondernutzung möglich ist. 
Schulbeispiel ist die Nutzung eines Schwimmbades für Wettkampfzwecke. Wenn Herr 
Graf hier anderer Ansicht ist, dann möge er bitte Belege beifügen.

Für meine Ansicht, daß Säumnisgebühren Sondernutzungsgebühren sein können, kann 
ich auf diese Fundstellen verweisen:

Möske, Zur Problematik von Säumnisgebühren, in: Bibliotheksdienst 35 (2001), S. 
465-467.
Kirchner/Wendt, Bibliotheksbenutzungsordnungen, Berlin 1999, S. 142.

Es ist im übrigen eine triviale Feststellung, daß Juristen pro domo 
argumentieren. Herr Graf tut dies auch, wenn er sich gerade bei den 
Sachverhalten besonders engagiert, die seine Kreise betreffen. Die Rede ist von 
Reprographiegebühren. Und das ist auch in Ordnung.

Eine andere Frage ist es, ob man die Dinge, die rechtlich möglich sind, auch 
gut findet. Ich bin es als Jurist gewohnt, zwischen Recht und Politik zu 
unterscheiden. Herr Graf trennt hier nicht so sauber. Dieser Umstand hat immer 
wieder zu mitunter heftigen Diskussionen in der Intetbib geführt. In aller 
Deutlichkeit möchte ich hier zu Benutzungsgebühren in Bibliotheken sagen: 
Es gibt keinen Rechtssatz, der die Erhebnung solcher Gebühren verbietet!

Eine vollkommen andere Frage ist es, ob es pollitisch richtig und sinnvoll ist, 
derartige Gebühren zu erheben. Hier stimme ich mit Herrn Graf vollkommen 
überein: Es ist eine öffentliche Aufgaben in einer Wissensgesellschaft, einen 
weitgehend kostenfreien Zugang zu veröffentlichtem Wissen allen Menschen zu 
ermöglichen. 

Leider teilt die Politik diese Einschätzung nicht in gleichem Maße bzw. kann 
aufgrund finanzieller Gegebenheiten ihre volle Gestaltungsmacht nicht 
ausspielen.

Eine Anmerkung möchte ich zu dem von Herrn Graf angesprochenen Vergleich mit 
einer kommerziellen Videothek machen, die ja keine Bestsellerzuschläge nimmt. 
Ich kann dort sicher nicht für 2 ? ein Video 14 Tage lang behalten. In einer 
normalen Videothek kostet ein Film pro Tag zwischen 2 ? und 5 ?. Geht man von 2 
? aus, dann kosten 14 Tage 28 ?. Ich denke der Unterschied zwischen kommerziell 
und nichtkommerziell dürfte deutlich sein.

Freundliche Grüße
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de




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