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Re: [InetBib] "Vermieten" von Bestsellern
- Date: Thu, 12 Jan 2006 09:51:08 +0100 (CET)
- From: Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] "Vermieten" von Bestsellern
Liebe Liste, lieber Herr Graf,
wenn man in der Intetbib schreibt, ist dies ein Forum für schnellen Austausch,
keine Plattform für perfekt ausgearbeitete und allseitig belegte Aufsätze. Wer
solches einzufordert, verkennt diesen Sachverhalt.
Gleichwohl darf erwartet werden, daß die Ausführungen sachlich richtig sind.
Ich möchte hier keine Einführung in das Gebührenrecht geben. Herr Graf besitzt
hier nach eigener Auskunft mehr als "Mindestkenntnisse" und versäumt es nicht,
in der Sache durchaus zutreffende Bemerkungen zu machen, die allerdings im
konkreten Fall nicht unbedingt greifen.
Ein paar Hinweise möchte ich daher geben: In öffentlichen Anstalten befinden
sich Sachen im Anstaltsgebrauch, an denen eine Sondernutzung möglich ist.
Schulbeispiel ist die Nutzung eines Schwimmbades für Wettkampfzwecke. Wenn Herr
Graf hier anderer Ansicht ist, dann möge er bitte Belege beifügen.
Für meine Ansicht, daß Säumnisgebühren Sondernutzungsgebühren sein können, kann
ich auf diese Fundstellen verweisen:
Möske, Zur Problematik von Säumnisgebühren, in: Bibliotheksdienst 35 (2001), S.
465-467.
Kirchner/Wendt, Bibliotheksbenutzungsordnungen, Berlin 1999, S. 142.
Es ist im übrigen eine triviale Feststellung, daß Juristen pro domo
argumentieren. Herr Graf tut dies auch, wenn er sich gerade bei den
Sachverhalten besonders engagiert, die seine Kreise betreffen. Die Rede ist von
Reprographiegebühren. Und das ist auch in Ordnung.
Eine andere Frage ist es, ob man die Dinge, die rechtlich möglich sind, auch
gut findet. Ich bin es als Jurist gewohnt, zwischen Recht und Politik zu
unterscheiden. Herr Graf trennt hier nicht so sauber. Dieser Umstand hat immer
wieder zu mitunter heftigen Diskussionen in der Intetbib geführt. In aller
Deutlichkeit möchte ich hier zu Benutzungsgebühren in Bibliotheken sagen:
Es gibt keinen Rechtssatz, der die Erhebnung solcher Gebühren verbietet!
Eine vollkommen andere Frage ist es, ob es pollitisch richtig und sinnvoll ist,
derartige Gebühren zu erheben. Hier stimme ich mit Herrn Graf vollkommen
überein: Es ist eine öffentliche Aufgaben in einer Wissensgesellschaft, einen
weitgehend kostenfreien Zugang zu veröffentlichtem Wissen allen Menschen zu
ermöglichen.
Leider teilt die Politik diese Einschätzung nicht in gleichem Maße bzw. kann
aufgrund finanzieller Gegebenheiten ihre volle Gestaltungsmacht nicht
ausspielen.
Eine Anmerkung möchte ich zu dem von Herrn Graf angesprochenen Vergleich mit
einer kommerziellen Videothek machen, die ja keine Bestsellerzuschläge nimmt.
Ich kann dort sicher nicht für 2 ? ein Video 14 Tage lang behalten. In einer
normalen Videothek kostet ein Film pro Tag zwischen 2 ? und 5 ?. Geht man von 2
? aus, dann kosten 14 Tage 28 ?. Ich denke der Unterschied zwischen kommerziell
und nichtkommerziell dürfte deutlich sein.
Freundliche Grüße
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.