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Re: [InetBib] Gleichberechtigung - OT



Hallo Christoph,

* weil Frauen im höheren Dienst in Deutschland immer noch in einer Minderheit sind
* weil Frauen in Managerpositionen eine noch größere Minderheit sind
* weil der prozentuale Anteil der berufstätigen Frauen in der alten BRD immer noch bedeutend niedriger ist, als der in der alten DDR
* weil das Gesetz nicht nur für Bibliotheken gilt

kurzum: weil Frauen in unserer Gesellschaft immer noch nicht gleichberechtigt sind.

Und bezüglich der Suche nach einem Job. Ich habe meine Stelle erst vor kurzem angetreten und es würde mich schwer wundern, wenn sich nur Männer um die Stelle beworben hätten. Damit ist bewiesen, dass Männer auch einen Job bekommen können. Entscheidend ist schließlich immer noch der Punkt "bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung". Da Eignung und Befähigung subjektive Kriterien sind, ist der von dir zitierte Absatz eigentlich überflüssig, weil zu schwammig. Die Meinung darüber bildet man schließlich aufgrund der Bewerbungsunterlagen und des Vorstellungsgespräches. Wenn du da nicht zeigen kannst, wie toll du bist, landet deine Bewerbung doch eh im Papierkorb. Egal ob du ein Mann oder eine Frau bist. Das Gesetzt greift praktisch doch nur in dem mehr als seltenen Fall, dass sich ein Vorgesetzter nicht zwischen zwei BewerberInnen entscheiden kann und dann halt die Frau und nicht den Mann nimmt. Oder, in dem nicht ganz so seltenen Fall, dass eine Frau/Gleichstellungsbeauftragte gegen die nicht-Einstellung einer Frau klagt. Und in dem Fall landen wir wieder bei der Frage nach der Beurteilung der "Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung".

Mit freundlichen Grüßen
Florian Möllers

christoph losch schrieb:
Liebe inetbib Leser!

Wieso werder Frauen bei der Einstellung nach Maßgabe des
Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung bevor- zugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person
eines Mitbe- werbers liegende Gründe überwiegen.

Somit hat man als Mann keine CHANCE einen Job zu bekommen.

Mit freundlichem Gruß



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Florian Möllers
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