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[InetBib] Teilurteil im Subito-Prozeß




Liebe Liste!

Das Landgericht München hat im Subito-Prozeß am 15.12.2005 ein Teilurteil 
erlassen. Danach wird die Klage des Börsenvereins u.a. gegen Subito und die UB 
Augsburg zum größten Teil abgewiesen. Lediglich der Versand von digitalen 
Kopien an Bibliotheken, "die diese Beiträge an Dritte, nämlich deren 
Auftraggeber, weitergeben oder weiter versenden" wird verboten.

Man darf gespannt sein, was in der (noch nicht vorliegenden) Urteilsbegründung 
steht. Und derzeit ist natürlich völlig offen, ob der Prozeß in die nächste 
Instanz (OLG München) gehen wird.

Mit den besten Grüßen

--
Dr. Harald Müller

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / 
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
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