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Re: [InetBib] "Vermarktung" von Diplomarbeiten



> Was ist daran negativ, wenn Diplom-/bzw.
> Abschlussarbeiten im allgemeinen in 
> Archiven "verschwinden"? 

Was daran negativ ist, habe ich bereits 1989 umfassend
dargestellt und seit neuestem ist diese Ausarbeitung auch
auf einer langfristig dauerhaften - Dokument der Kategorie
A - Adresse einsehbar (dank Herrn Steinhauer):

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165

"Die rechtliche Situation von Prüfungsunterlagen wird
eingehend gewürdigt. Einen besonderen Schwerpunkt bildet
das Urheberrecht. Der Autor analysiert den Wert von
Prüfungsunterlagen (Examensarbeiten, Diplomarbeiten) für
die wissenschaftliche Forschung und plädiert für eine
leichtere Zugänglichkeit und zuverlässige Aufbewahrung
dieser Arbeiten. Dabei sieht er nicht nur die Archive,
sondern auch die Hochschulbibliotheken in der Pflicht. Die
Überlieferung von Prüfungsarbeiten ist nach Grafs Ansicht
eine bibliothekarische Aufgabe, die Archive sind
demgegenüber nur für die Prüfungsunterlagen im engeren Sinn
(Gutachten, Schriftwechsel und dergleichen) zuständig."

Siehe ergaenzend die daran anknuepfende Ausarbeitung von
Kollegen Werner Lengger (Augsburg) 2001:

http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/archiv/download/Ueberlegungen.doc

Er betont, dass die archivierten Exemplare solcher Arbeiten
in Bayern grundsaetzlich der 30-Jahres-Schutzfrist
unterliegen, die auf Antrag verkuerzt werden koenne. Ob
Schutzfristverkuerzungen problemlos moeglich sind, ist von
Universitaet zu Universitaet unterschiedlich. Ebenso
unterschiedlich ist der Zeitpunkt der Abgabe an das
Universitaetsarchiv.

Universitaetsarchive arbeiten in der Regel mit
Bewertungsmodellen, die nur einen kleinen Teil der
abgelieferten Pruefungs-UNTERLAGEN (einschliesslich der
ARBEITEN) fuer archivwuerdig erklaeren.

Der Wert einer Arbeit fuer die aktuelle wissenschaftliche
Praxis ist in der Regel kein Kriterium bei der Bewertung
der Archivwuerdigkeit durch den Archivar. Der Archivar
dokumentiert einerseits den Vollzug des Pruefungsverfahrens
anhand des schriftlichen Niederschlags einschliesslich der
abgelieferten Arbeiten (zumindest in der Theorie, in der
Praxis werden Arbeiten, Klausuren und Pruefungsakten im
engeren Sinn oft getrennt aufbewahrt), andererseits
wenigstens ansatzweise die wissenschaftsGESCHICHTLICHE
Bedeutung der Arbeiten.

Die wiederholten Presseveroeffentlichungen, die auf die
mangelnde Nutzung der mit enormen oeffentlichen Geldern
subventionierten Abschlussarbeiten abheben (am
plakativsten, aber irrefuehrend: "Milliardengrab
Hochschulbibliothek"), machen deutlich, dass der aktuelle
Zugriff gewuenscht wird.  Da zahlt man dann auch die 200
Euro bei diplomica.de, weil der Wissenschaftler/Manager nur
im Ausnahmefall bereit ist,  tagelange Recherchearbeit fuer
die Fahnung nach solchen Arbeiten zu investieren (wo
koennte ein Exemplar stehen?). Niemand wird ernsthaft
behaupten koennen, dass das Angebot, eine solche Arbeit in
einem Universitaetsarchiv einsehen zu koennen, in
irgendeiner Weise das angesprochene Problem loest.

Wie oben schon angedeutet: Die Sicherung des
wissenschaftlichen bzw. praktischen Werts der Arbeiten hat
durch die HOCHSCHULBIBLIOTHEKEN zu erfolgen, am besten
durch Einstellung auf dem Dokumentenserver der Hochschule.

Arbeiten, die dort nicht dokumentiert werden, sind mit
Abstract und - ganz wichtig - Standortnachweis in die
Hochschulbibliographie aufzunehmen. Die entsprechenden
Eintraege sind ueber das OAI-Protokoll abfragbar zu machen.

Klaus Graf   




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