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Re: Benutzungsgebühren Staatsbibliothek z u Berlin



Was für einen wirklichen Hintergrund hat die Gebührenregelung eigentlich?
Als Bibliothekarin verwundert sie mich ebenso, wie die anderen Listenteilnehmer, vor allem Frau Genest - ich schicke die Mitarbeiter meiner Einrichtung auch oft weiter zur Stabi...
Als Autorin und Fachbenutzerin der Stabi muß ich allerdings zu bedenken geben, dass diese (Archiv)-Bibliothek derart von repetierenden Studenten überlaufen ist und "erwachsene" Fachbenutzer oft nicht mehr hineinkommen, geschweige denn einen Arbeitsplatz bekommen. In Hinblick auf die vielen Hochschulbibliotheken und Öffentlichen Bibliotheken in Berlin frage ich mich da, ob das nicht eine Schieflage ist.
Viele Grüße
J. Haase


Eric Steinhauer schrieb:

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Liebe Frau Genest, liebe Liste,

Sie haben sehr schön illustriert, was ich meine: 10 € für eine Lexikonkonsultation sind ein rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht der Informationsfreiheit. Es geht im Fall der Staatsbibliothek zu Berlin ja nicht um die Einsicht in den Brockhaus und andere banale Nachschlagewerke, sondern um Spezialliteratur, für die diese Bibliothek einen besonderen Literaturversorgungsauftrag hat.

Dann wäre auch folgender Vergleich für die Berliner Bibliothek zu bedenken. Sie bildet zusammen mit der DB in Frankfurt und der BSB in München eine "virtuelle" Nationalbibliothek, vgl. hier etwa die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek, BR-Drs. 396/05, S. 2.

Benutzung der BSB: gebührenfrei!
Benutzung der DB: Tageskarte 5 €/Monatskarte 13 €/ Jahreskarte 36 €.
(Anm.: Die Gebühren der DB wären mit Blick auf die Informationsfreiheit und den Gleichheitssatz unter Berücksichtigung des Sozialstaatsprinzips ebenfalls ZWINGEND mit Ermäßigungen für sozial schwache Nutzer zu versehen.)

Dennoch: die Gebühren der Staatsbibliothek fallen bei einer Tagesbenutzung im Vergleich zu den anderen Teilen der "virtuellen Nationalbibliothek" Deutschland völlig aus dem Rahmen.

Von daher wäre auch an einen Verstoß gegen §§ 2, 3 Verwaltungskostengesetz zu denken: Ohne Rückgriff auf grundrechtliche Überlegungen dürfte es schwer sein, die Angemessenheit von 10 € für einen Tagesbesuch darzulegen. Das Argument, man könne ja eine Woche lesen, verfängt nicht, da dies ein aufgedrängter Vorteil ist, der für einem durchreisenden Bibliotheksbenutzer, wertlos ist.


Eric Steinhauer http://www.steinhauer-home.de


----- ursprüngliche Nachricht ---------




Liebe Liste!
An dieser Stelle wurden als von der geplanten Abschaffung der Tageskarte in
der SBB-SPK besonders Betroffene vor allem Ausstellungsbesucher und
Touristen genannt. In den Blick genommen sollten aber auch Nutzer genommen
werden, die den Freihandbestand der Stabi zum einmaligen
Nachschlagen/Recherchieren eines bestimmten Sachverhaltes nutzen. Ich
schicke z. B. oft Nutzer unserer Bibliothek in die Osteuropa- bzw.
Kartenabteilung  mit dem Hinweis, sie könnten für 1? am Automaten eine
Tageskarte ziehen(u. a. das zwölfbändige geografische Wörterbuch"Slownik
geograficzny Krolestwa Polskiego i innych krajow slowianskich" (1880-1902)
sowie diverse Orts- und Familiennamenslexika ist im KOBV nur in der
Staatsbibliothek nachgewiesen). 10 ? wäre für einen solchen Besuch, wo
völlig unklar ist, ob man auf die jeweilige Fragestellung eine
weiterführende Information findet, eine unangemessen hohe Investition.
Annekathrin Genest




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      Jana Haase

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