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Gesetz über DDB, Neufassung
Liebe Kollegen,
Zur Information, da hier bisher noch nicht besprochen: Am 8.7. hat der
Bundesrat über die Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek
beraten. Darin geht es auch um die Ausweitung des
Pflichtexemplarauftrags auf Netzpublikationen. Der Bundesrat hat u.a.
die Namensänderung in "Deutsche Nationalbibliothek" abgelehnt, mit der
Begründung, dass DDB das Aufgabenspektrum einer Nationalbibliothek weder
jetzt noch künftig allein erfüllt.
Außerdem wünschen die Länder eine stärkere Beteiligung in der Steuerung,
um bei den Preisen für die Dienstleistungen der DB mitreden zu können.
Text des Bundesratsbeschluss':
<http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0396_2D05B,property=Dokument.pdf>
Ursprünglicher Gesetzestext und Vorlage der Beratung unter:
<http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0396_2D05,property=Dokument.pdf>
MfG
Joachim Eberhardt, UB Erlangen-Nürnberg
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.