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Gesetz über DDB, Neufassung



Liebe Kollegen,

Zur Information, da hier bisher noch nicht besprochen: Am 8.7. hat der Bundesrat über die Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek beraten. Darin geht es auch um die Ausweitung des Pflichtexemplarauftrags auf Netzpublikationen. Der Bundesrat hat u.a. die Namensänderung in "Deutsche Nationalbibliothek" abgelehnt, mit der Begründung, dass DDB das Aufgabenspektrum einer Nationalbibliothek weder jetzt noch künftig allein erfüllt.

Außerdem wünschen die Länder eine stärkere Beteiligung in der Steuerung, um bei den Preisen für die Dienstleistungen der DB mitreden zu können.

Text des Bundesratsbeschluss':
<http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0396_2D05B,property=Dokument.pdf>

Ursprünglicher Gesetzestext und Vorlage der Beratung unter:
<http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0396_2D05,property=Dokument.pdf>


MfG Joachim Eberhardt, UB Erlangen-Nürnberg


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