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Re[2]: Pruefungsarbeiten



KG> Das ist nicht richtig. Im Universitaetsgesetz des Landes
KG> Baden-Wuerttemberg von 2000, zitiert nach
KG> http://www.mwk-bw.de/Online_Publikationen/Uni-Gesetz.pdf
KG> steht im § 54:

veraltet. Seit Anfang des Jahres gilt in Baden-Württemberg das neue
Landeshochschulgesetz (LHG), (PDF-Datei, 560 KB)
http://tinyurl.com/9r69y
in dessen Paragraphen 38, die Promotion betreffend, ein ähnlicher
Passus wie der von kg angeführte

KG> "In der Promotionsordnung soll bestimmt
KG> werden, dass der Doktorgrad erst verliehen wird, wenn die
KG> Dissertation in angemessener
KG> Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich
KG> gemacht ist. Hierzu
KG> kann bestimmt werden, dass der Universität unentgeltlich
KG> Mehrstücke der Dissertation in
KG> angemessener Zahl zur Verbreitung in öffentlichen
KG> wissenschaftlichen Bibliotheken überlassen
KG> werden."

nicht mehr enthalten ist.


Mit freundlichen Gruessen

Juergen Plieninger

-- 
Dr. Juergen Plieniger
07071 - 297 61 41
mailto:juergen.plieninger@xxxxxxxxxxxxxxxx
http://homepages.uni-tuebingen.de/juergen.plieninger/


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Checklisten für die Bibliotheksarbeit
http://www.bib-info.de/komm/kopl/pub/oplcheck.htm
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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.