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AW: Fernsehmitschnitte



Liebe Frau Kegel,
beim Aufbau der Anne-Frank-Shoah-Bibliothek in der Deutschen Bücherei standen
wir (allerdings nun schon vor gut zehn Jahren) vor der gleichen Frage. Leider
finde ich jetzt nicht mehr die genaue Quelle, auf die wir uns seither berufen
- ich meine aber, dass es Empfehlungen der DBI-Rechtskommission waren, die
sinngemäß folgendes aussagten: Das Aufzeichnen von Fernsehsendungen durch die
Bibliothek ist zulässig, weil damit ein potentielles Informationsbedürfnis
durch die Benutzung der Bibliothek befriedigt wird. Kritisch wird das aber in
jedem Falle, wenn Sie die Aufzeichnung öffentlich wiedergeben - also eine
Veranstaltung (mit oder ohne Eintrittsgeld) damit bestreiten. Die Benutzung
durch einen Bibliotheksbenutzer hingegen ist nicht als öffentliche Aufführung
anzusehen.
Interessant ist natürlich die Frage, wer der Anbieter des Mitschnittes ist.
Haben Sie diesen bei einem TV-Sender oder dessen Vermarktungsgesellschaft
erworben, dürften die rechtlichen Bedingungen ohnhin durch diesen vorgegeben
sein. Ist es ein privater Mitschnitt, der Ihnen überlassen wird, halte ich die
rechtlichen Aspekte allerdings für recht schwierig. EInen solchen Fall hatten
wir nie; wir haben die aus unserer Sicht relevanten Sendungen selbst
aufgezeichnet.
Vielleicht können Ihnen auch die Landesbildstellen (oder wie immer die jetzt
heißen) helfen, die ja vorzugsweise Schulen mit AV-Material versorgen. Diese
können Ihnen eventuell auch zu einem "legalen", also mit geklärten Rechten
versehenen Bezug des Films bzw. der Sendung verhelfen.
Mit besten Grüßen
Jörg Räuber
Die Deutsche Bibliothek
Deutsche Bücherei Leipzig
Abt.-Leiter Benutzung und Archivierung
Tel. +49 (0341) 2271 309
Fax. +49 (0341) 2271 444
mailto:raeuber@xxxxxxxxxx
www.ddb.de





 -----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Claudia Kegel
Gesendet: Montag, 23. Mai 2005 12:55
An: INETBIB mails alle Listenteilnehmer
Betreff: OT: Fernsehmitschnitte



	Sehr geehrte Kollegen,

	wir haben einen TV-Mitschnitt angeboten bekommen, der gut in unseren Bestand
passt.

	Wie regeln Sie, die ebenfalls solche Fernsehaufzeichnungen in den Bestand
übernommen haben, die Benutzung, denn soweit ich mich schon informieren
konnte, sind die rechtlichen Fragen dahinter sehr heikel.

	Vielen Dank im Voraus,
	Mit freundlichen Grüßen

	Claudia Kegel

	Bibliotheksleiterin

	Hannah-Arendt-Institut f. Totalitarismusforschung an der TU Dresden e.V.

	Bibliothek

	01062 Dresden

	Germany

	Tel.: 0049/0351/463 36053

	Fax : 0049/0351/463 32374


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