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Re: Checkliste fuer E-Texte



Klemens Wolber schrieb:

Gehen wir einmal von dem Fall aus, dass wir in unserer Sammlung auch Ausgaben digitalisieren, die zu den modernen historisch-kritischen Ausgaben unserer Zeit gehören, dann bewegen wir uns wahrscheinlich schon sehr knapp an der Grenze dessen, was erlaubt ist. Würden wir diese Texte auch aus dem wissenschaftlichen Diskurs heraus freigeben, dann würden wir uns ja eventuell sogar doppelt strafbar machen, wenn wir geschütztes Textmaterial weitergeben. Solange dieser Rechtsraum nicht geklärt ist (besteht ein Urheberrechtsschutz von Editionen?), wird eine andere Entscheidung nicht möglich sein.


Es ging nicht um geschuetzte Schriften, deren Urheber keine 70 Jahre tot ist (§ 64 UrhG). Wie Herr Franken zutreffend bemerkte, ist es verdaechtig, wenn man Rechte Dritter vorschuetzt, wenn man gern selbst Rechte beanspruchen moechte. Dass diese Rechte im Bereich des Datenbankschutzes bestehen, wurde ja gerade am Beispiel der Freiburger Anthologie gerichtlich verhandelt, wie wir hier alle noch wissen.

"besteht ein Urheberrechtsschutz von Editionen?" Es ist immer wieder amuesant zu lesen, wie wenig Ahnung Editoren von "ihrem" EU-weiten gesetzlichen Leistungsschutzrecht der "editio princeps" samt dem Recht an wissenschaftlichen Ausgaben (§§ 70, 71 UrhG ) haben, obwohl diese Normen angeblich zu ihren Gunsten erlassen wurden. Aber bemerken wir etwas vom Darniederliegen des Editionswesen in der Schweiz, die ein solches Recht nicht kennt?

Wir suchen beispielsweise im Archiv der Liste MEDIAEVISTIK nach dem Suchbegriff urhg
http://www.uni-bayreuth.de/departments/aedph/archiv.htm


Dort finden wir unter anderem in einem Beitrag von 1999, dass vor dem 1.7.1980 erschienene Editionen dem derzeit 25jaehrigen Leistungsschutzrecht nicht unterliegen. Das bezieht sich natuerlich nur auf den reinen Text, nicht auf urheberrechtlich geschuetzte Einleitungen, Kommentare, Anmerkungen usw., soweit der Text die Anforderungen des § 70 UrhG erfuellt.

Zum Thema Open Access und Edition: http://archiv.twoday.net/stories/230198

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.