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Re: Checkliste fuer E-Texte
Klemens Wolber schrieb:
Gehen wir einmal von dem Fall aus, dass wir in unserer Sammlung auch
Ausgaben digitalisieren, die zu den modernen historisch-kritischen
Ausgaben unserer Zeit gehören, dann bewegen wir uns wahrscheinlich
schon sehr knapp an der Grenze dessen, was erlaubt ist. Würden wir
diese Texte auch aus dem wissenschaftlichen Diskurs heraus freigeben,
dann würden wir uns ja eventuell sogar doppelt strafbar machen, wenn
wir geschütztes Textmaterial weitergeben. Solange dieser Rechtsraum
nicht geklärt ist (besteht ein Urheberrechtsschutz von Editionen?),
wird eine andere Entscheidung nicht möglich sein.
Es ging nicht um geschuetzte Schriften, deren Urheber keine 70 Jahre tot
ist (§ 64 UrhG). Wie Herr Franken zutreffend bemerkte, ist es
verdaechtig, wenn man Rechte Dritter vorschuetzt, wenn man gern selbst
Rechte beanspruchen moechte. Dass diese Rechte im Bereich des
Datenbankschutzes bestehen, wurde ja gerade am Beispiel der Freiburger
Anthologie gerichtlich verhandelt, wie wir hier alle noch wissen.
"besteht ein Urheberrechtsschutz von Editionen?" Es ist immer wieder
amuesant zu lesen, wie wenig Ahnung Editoren von "ihrem" EU-weiten
gesetzlichen Leistungsschutzrecht der "editio princeps" samt dem Recht
an wissenschaftlichen Ausgaben (§§ 70, 71 UrhG ) haben, obwohl diese
Normen angeblich zu ihren Gunsten erlassen wurden. Aber bemerken wir
etwas vom Darniederliegen des Editionswesen in der Schweiz, die ein
solches Recht nicht kennt?
Wir suchen beispielsweise im Archiv der Liste MEDIAEVISTIK nach dem
Suchbegriff urhg
http://www.uni-bayreuth.de/departments/aedph/archiv.htm
Dort finden wir unter anderem in einem Beitrag von 1999, dass vor dem
1.7.1980 erschienene Editionen dem derzeit 25jaehrigen
Leistungsschutzrecht nicht unterliegen. Das bezieht sich natuerlich nur
auf den reinen Text, nicht auf urheberrechtlich geschuetzte
Einleitungen, Kommentare, Anmerkungen usw., soweit der Text die
Anforderungen des § 70 UrhG erfuellt.
Zum Thema Open Access und Edition: http://archiv.twoday.net/stories/230198
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.