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Re: NS-Literatur
- Date: Tue, 26 Apr 2005 15:10:59 +0200
- From: "Karl Dietz" <karl.dietz@xxxxxxxxx>
- Subject: Re: NS-Literatur
Am 22 Apr 2005, um 15:14 hat Dr. Alice Jankowski geschrieben:
>
> Zur VERBREITUNG "nationalsozialistischer, neonazistischer,
> ideologisch- rassistischer und sonstiger antidemokratischer
> Literatur" allerdings tragen wir - schon allein aus Verantwortung
> gegenüber unserer Geschichte; - nicht bei.
> Denn "NS-Literatur diente weder zur Zeit ihrer Veröffentlichung
> sachlicher Information, noch "dient" sie heute bei Mißbrauch
> dessen, an den sie vom Bibliothekar ausgeliehen wird, der
> objektiven Berichterstattung, also der Information über
> historische Gegebenheiten".
>
Hallo Frau Jankowski, hallo Inetbib,
ich denke, es ist sehr selten möglich "objektiv" zu berichten. Aber
jede Person kann sich aus unterschiedlichen Quellen ein eigenes
Urteil bilden. Und in der Regel dürfte es doch auch so sein, dass
Nazis andere Quellen als Bibliotheken nutzen. Und in diesem
Zusammenhang - auch wenn es nicht zum Thema der Liste gehört -
aber zu diesem Thread: Dokumente wie zB das Wannsee-
Protokoll, das von einem Schauspieler verlesen und im TV gezeigt
wird, dass trägt doch auch mehr zur Aufklärung bei, als solche
Dokumente in "Giftschränken" aufzubewahren. Auch an eine
Lesereise von Helmut Qualtinger bei der aus "Mein Kampf" las,
muss ich in diesem Kontext denken.
>
> Rechtskommission des DBI
> Veröffentlichungen
> Hans-Burkard Meyer
> Ausleihbeschränkungen bei NS-Literatur
> Veröffentlicht in: Bibliotheksdienst 28. (1994), S. 1784.
> ......
Ergänzend zu den Zitaten hier noch einige Literaturstellen aus dem
obigen Artikel:
2) Meyer, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bibliothekars.
Köln 1972
3) Vgl. z. B. Jütte, Die Verbreitung von Schriften durch Bibliothekare
nach dem neuen Strafrecht, in: ZfBB 1977, S. 777 - 783; Bottke,
Berufstypische Strafbarkeitsrisiken eines Bibliothekars, in:
Mitteilungen der AjBD 1979, S. 1 ff.
4) Zur Strafbarkeit der Anschaffung, Bereitstellung und Ausleihe von
Schriften mit straftatbestandsmäßigem Inhalt, insbesondere in
Bibliotheken. Berlin 1981
5) Benutzungsbeschränkungen bei jugendgefährdenden Schriften in
wissenschaftlichen Bibliotheken, in: MittBl. NRW 1988, S. 222 - 224
6) Vgl. z. B. Walsdorff, Zensur in Bibliotheken, in: BuB 1979, S. 330
- 338
8) Hierzu ausführlich Wenzel, Rechtliche Erfordernisse bei
unzulässigen Darstellungen, in: ZfBB 1973, S. 319 327, und: Haftung
des Bibliothekars als Verbreiter, in: NJW 1973, S. 603 605
13) Das öffentliche Anbieten von Hitlers "Mein Kampf", in: BuB 1980,
S. 254 - 261
18) Steffen, Literatur vor dem Richter - aus der Sicht der
Bundesprüfstelle, in: Literatur vor dem Richter. Baden-Baden 1988, S.
146
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Viele Grüße, Karl Dietz
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