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RE: Barrierefreiheit



Sehr geehrter Herr Wollschlaeger,

> In wieweit ist dieses Gesetz verbindlich? Gibt es evtl. einen
> Ermessensspielraum? Wenn ja, wie sähe der aus?

Das Gesetz bezieht sich verbindlich nur auf die Träger öffentlicher Gewalt -
also i. B. auf Internet die Präsenzen der Einrichtungen, die öffentliche
Aufgaben wahrnehmen. Alle anderen können, so sie nicht vertraglich gebunden
sind, machen was sie wollen.

Aus zwei Gründen kann die Beschäftigung mit dem Thema gerade für die
Internetpräsenzen der Privatwirtschaft und ihre Organe einen großen Zugewinn
bedeuten:

1) Barrierefreiheit betrifft nicht nur Rollstuhlfahrer und Blinde sondern
ganze Bevölkerungsteile und damit potentielle Kunden. Für ein
privatwirtschaftliches Unternehmen ein Aspekt, der zählt.

2) Der Prozess der Auseindersetzung mit dem Thema bis hin zur Umsetzung öffnet
das Bewusstsein für die Belange _aller_ Internet-Nutzer. Von der Umsetzung der
Forderungen der BITV (Barrierefreie Informationstechnik VerOrdnung)
profitieren meist alle Nutzer durch leichtere Bedienbarkeit. Kurz: die Leute
lieben es, wenn es nicht nur gut aussieht, sondern auch (ohne Javascript) gut
funktioniert.

Neben der Bundes-BITV gibt es mittlerweile auch LandesVO, die sich aber meines
Wissens i.d.R. inhaltlich nicht von der Bundes BITV unterscheiden. Einen
Überblick gibt:
http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/lgg/

Einen Einstieg ins Thema finden Sie unter:
http://www.onlinejournalismus.de/praxis/barrierefreiheit_begriff.php

Laufend aktuelle Infos, auch in Details und viele Links, RSS-Feed:
http://www.einfach-fuer-alle.de/

Testen und Erläuterungen, Begründungen:
http://www.bik-online.info/index.php

Tipps und Infos zur konkreten Umsetzung bei der Programmierung der Webseite:
print: http://www.barrierefreies-webdesign.de/knowware/index.php - kostet
4(!)?
online: die Seite von Jan Eric Hellbusch:
http://www.barrierefreies-webdesign.de/

Ich hoffe, die Fülle der Informationen, die Sie dort finden werden, wird Sie
eine Weile beschäftigen. Barrierefreiheit oder treffender Barrierearmut ist
ein mehrschichtiger Prozess, der die meisten Menschen betrifft, die irgendwas
mit der Erstellung der Webseite zu tun haben (Konzeption, Programmierung,
Generierung der Inhalte, Grafische Gestaltung). Es gilt also ggf. viel
Überzeugungsarbeit zu leisten.

Eine Warnung zum Schluss: Die gelegentlich anzutreffende Aussage, die
Realisierung von Barrierefreiheit mache eigentlich kaum Mehrarbeit wenn man
sie von Anfang an berücksichtigt, trifft sicher nur dann zu, wenn die
Realisierung von Barrierefreiheit im Internet zum Broterwerb gehört. Für alle
anderen ist es (u.U. viel) zusätzliche Arbeit.


Mit freundlichen Grüßen, Thomas Oerder



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Thomas Oerder


Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung
- Informationszentrum Bildung -
Schloss-Strasse 29
60486 Frankfurt am Main

Fon: 069/24708-341 - Fax.: 069/24708-328
Mail: Oerder@xxxxxxx



>
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>
> Date: Wed, 9 Mar 2005 12:53:42 +0100
> From: =?iso-8859-15?Q?=22Wollschl=E4ger=2C_Martin=22?= <Wm@xxxxxxxxxxxxx>
> Subject: Barrierefreies Internet
>
> Liebe Liste!
>
> Wir befassen uns mit einem grundlegenden Relaunch unseres Inter-,
> Intra- und Extranets. Dabei wurde auch die Frage nach Barrierefreiheit
> im Internet aufgeworfen.
>
> Das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" sieht eine
> solche Barrierefreiheit in §4 vor.
>
> In wieweit ist dieses Gesetz verbindlich? Gibt es evtl. einen
> Ermessensspielraum? Wenn ja, wie sähe der aus?
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> Verein Deutscher Zementwerke e.V.
> Information und Datenverarbeitung
> i.A. Martin Wollschläger, Dipl.-Bibl. (FH)
>
> Tannenstr. 2
> 40476 Düsseldorf
> Tel.: 0211 / 4578-210
> Fax: 0211 / 4578-296
>
> E-Mail: wm@xxxxxxxxxxxxx
> http://www.vdz-online.de
>
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