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RE: Urheberrecht auf bestimmte Worte
- Date: Sun, 6 Mar 2005 16:49:48 +0100 (MET)
- From: "Johannes Weiler" <JMW2020@xxxxxx>
- Subject: RE: Urheberrecht auf bestimmte Worte
Hallo Herr Zimmermann,
danke für die Antwort und für den Hinweis. Ich frage mal konkreter:
>
> Ihre Frage ist in dieser sehr allgemein gestellten Form kaum zielführend
> zu
> beantworten.
> Es kommt immer darauf an, zu welchen Zweck Sie ein Wort benutzen.
>
> Benutzen Sie es "markenmäßig" (um eine Ware oder eine Dienstleistung zu
> kennzeichnen), so kommt es darauf an, ob das Wort als Marke eingetragen
> ist,
> und zwar nicht allgemein sondern für die Art Waren oder Dienstleistungen,
> für die auch Sie es benutzen wollen. Ist es in derselben "Klasse"
> eingetragen, so dürfen Sie es markenmäßig nicht benutzen. Einzelheiten
> regelt das Markengesetz.
Z.B. Darf ich mit einem Wort Werbung betreiben, dass jemand anderes entdeckt
hat. Beispielsweise Filmtitel ohne, dass ich vorher den Urheber dieses Titel
konsultiert habe?
> Beispiele:
> "Nivea" ist eine Produktmarke der Beiersdorf AG und in bestimmten
> Warenklassen eingetragen.
> "Ohne Visionen gibt es keinen Erfolg." ist eine Dienstleistungsmarke des
> Otto-Konzerns als international tätiger Einkaufscenterbetreiber und in
> bestimmten Dienstleistungeklassen eingetragen.
>
> Schwieriger (und nicht "eben mal" erklärbar) ist es bei Worten, die als
> Unternehmenskennzeichen dienen ohne als Marke eingetragen zu sein.
>
> Darüber hinaus gibt es keine "Sprechtabus".
Doch die gibt es. Insofern, dass der Ton dabei und auch die Intention eine
Rolle spielt.
> Sie sollten erklären, worum es im Kontext (von Recherche- oder
> Bibliotheksdienstleistungen?) konkret geht.
>
> Mit freundlichem Gruß
> Ihr
>
> Wolfgang Zimmermann
>
> -------------------------------------------
> Wolfgang Zimmmermann
> Rechtsanwalt
> PF 26 19 48
> D 20509 Hamburg
>
> Fon: 040 8187 80
> Fax: 040 8187 90
> mailto:post@xxxxxxxxxxxxx
> -------------------------------------------
>
>
>
> -----Original Message-----
> From: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
> [mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Johannes Weiler
> Sent: Sunday, March 06, 2005 12:16 PM
> To: Internet in Bibliotheken
> Subject: Urheberrecht auf bestimmte Worte
>
> Liebe Liste,
>
> darf man bestimmte Worte nicht aussprechen oder schreiben, weil eventuell
> Urheberrecht darauf bestände? Z.B. bei neuen Wortkreationen, wenn die zu
> Markennamen werden? Bei Bildern kann ich das ja noch verstehen, aber gilt
> dies bei Worten auch?
>
> Mit freundlichem Gruß
>
> Johannes Weiler
>
>
> --
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