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RE: Urheberrecht auf bestimmte Worte



Hallo Herr Zimmermann,

danke für die Antwort und für den Hinweis. Ich frage mal konkreter:
> 
> Ihre Frage ist in dieser sehr allgemein gestellten Form kaum zielführend
> zu
> beantworten.
> Es kommt immer darauf an, zu welchen Zweck Sie ein Wort benutzen.
> 
> Benutzen Sie es "markenmäßig" (um eine Ware oder eine Dienstleistung zu
> kennzeichnen), so kommt es darauf an, ob das Wort als Marke eingetragen
> ist,
> und zwar nicht allgemein sondern für die Art Waren oder Dienstleistungen,
> für die auch Sie es benutzen wollen. Ist es in derselben "Klasse"
> eingetragen, so dürfen Sie es markenmäßig nicht benutzen. Einzelheiten
> regelt das Markengesetz.

Z.B. Darf ich mit einem Wort Werbung betreiben, dass jemand anderes entdeckt
hat. Beispielsweise Filmtitel ohne, dass ich vorher den Urheber dieses Titel
konsultiert habe?

> Beispiele: 
> "Nivea" ist eine Produktmarke der Beiersdorf AG und in bestimmten
> Warenklassen eingetragen.
> "Ohne Visionen gibt es keinen Erfolg." ist eine Dienstleistungsmarke des
> Otto-Konzerns als international tätiger  Einkaufscenterbetreiber und in
> bestimmten Dienstleistungeklassen eingetragen. 
> 
> Schwieriger (und nicht "eben mal" erklärbar) ist es bei Worten, die als
> Unternehmenskennzeichen dienen ohne als Marke eingetragen zu sein.
> 
> Darüber hinaus gibt es keine "Sprechtabus".

Doch die gibt es. Insofern, dass der Ton dabei und auch die Intention eine
Rolle spielt. 

> Sie sollten erklären, worum es im Kontext (von Recherche- oder
> Bibliotheksdienstleistungen?) konkret geht.
> 
> Mit freundlichem Gruß
> Ihr
> 
> Wolfgang Zimmermann
> 
> -------------------------------------------
> Wolfgang Zimmmermann
> Rechtsanwalt
> PF 26 19 48
> D 20509 Hamburg
> 
> Fon: 040 8187 80
> Fax: 040 8187 90
> mailto:post@xxxxxxxxxxxxx
> -------------------------------------------
> 
>  
> 
> -----Original Message-----
> From: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
> [mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Johannes Weiler
> Sent: Sunday, March 06, 2005 12:16 PM
> To: Internet in Bibliotheken
> Subject: Urheberrecht auf bestimmte Worte
> 
> Liebe Liste,
> 
> darf man bestimmte Worte nicht aussprechen oder schreiben, weil eventuell
> Urheberrecht darauf bestände? Z.B. bei neuen Wortkreationen, wenn die zu
> Markennamen werden? Bei Bildern kann ich das ja noch verstehen, aber gilt
> dies bei Worten auch?
> 
> Mit freundlichem Gruß
> 
> Johannes Weiler
> 
> 
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> 
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