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RE: Urheberrecht auf bestimmte Worte



Guten Tag,
hallo Herr Weiler,

Ihre Frage ist in dieser sehr allgemein gestellten Form kaum zielführend zu
beantworten.
Es kommt immer darauf an, zu welchen Zweck Sie ein Wort benutzen.

Benutzen Sie es "markenmäßig" (um eine Ware oder eine Dienstleistung zu
kennzeichnen), so kommt es darauf an, ob das Wort als Marke eingetragen ist,
und zwar nicht allgemein sondern für die Art Waren oder Dienstleistungen,
für die auch Sie es benutzen wollen. Ist es in derselben "Klasse"
eingetragen, so dürfen Sie es markenmäßig nicht benutzen. Einzelheiten
regelt das Markengesetz.
Beispiele:
"Nivea" ist eine Produktmarke der Beiersdorf AG und in bestimmten
Warenklassen eingetragen.
"Ohne Visionen gibt es keinen Erfolg." ist eine Dienstleistungsmarke des
Otto-Konzerns als international tätiger  Einkaufscenterbetreiber und in
bestimmten Dienstleistungeklassen eingetragen.

Schwieriger (und nicht "eben mal" erklärbar) ist es bei Worten, die als
Unternehmenskennzeichen dienen ohne als Marke eingetragen zu sein.

Darüber hinaus gibt es keine "Sprechtabus".

Sie sollten erklären, worum es im Kontext (von Recherche- oder
Bibliotheksdienstleistungen?) konkret geht.

Mit freundlichem Gruß
Ihr

Wolfgang Zimmermann

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Wolfgang Zimmmermann
Rechtsanwalt
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D 20509 Hamburg

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Fax: 040 8187 90
mailto:post@xxxxxxxxxxxxx
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-----Original Message-----
From: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Johannes Weiler
Sent: Sunday, March 06, 2005 12:16 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Urheberrecht auf bestimmte Worte

Liebe Liste,

darf man bestimmte Worte nicht aussprechen oder schreiben, weil eventuell
Urheberrecht darauf bestände? Z.B. bei neuen Wortkreationen, wenn die zu
Markennamen werden? Bei Bildern kann ich das ja noch verstehen, aber gilt
dies bei Worten auch?

Mit freundlichem Gruß

Johannes Weiler


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