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Re: Ausschluß aus Mailingliste



Sehr geehrter Kollege Kuhlen,

so einfach scheint mir das nicht zu sein.
Dass sich Herr Knoche von Herrn Graf beleidigt fühlen muss, steht nach dem was Herr Graf schreibt,
für mich außer Zweifel.
Soll sich Herr Knoche dann darauf auch noch einlassen?
Das würde ich an seiner Stelle nicht tun, weil er dann Herrn Graf ja eigentlich verklagen müsste.
Und eine solche Klage steht in keinem Verhältnis zu dem "Formulierungsausrutscher".
Insofern muss es Leute in dieser Liste geben, die den Ball etwas flacher halten,
aber trotzdem sagen was gesagt werden muss.
Es ist schon richtig, diese Diskussion erinnert sehr an Herrn Marloth,
der aber nie so weit ging, wie es sich hier abzeichnet.


MfG

W. Umstätter



Rainer Kuhlen wrote:

Lieber Herr Müller
bitte hören Sie mit dem Unsinn auf, (mit Unterschrift DBV-Rechtskommission) Listenmitglieder direkt oder indirekt mit Ausschlussverfahren zu bedrohen. Es hat einer Informationsorganisation/-liste noch nie gut angestanden, mit Paragraphen und Ausschlussverfahren zu drohen. Das sollten wir weiter den ohnehin sehr aktiven Überwachungs- und Kontrollinstanzen überlassen. Wenn sich Herr Knoche durch Herrn Graf beleidigt oder verfolgt fühlt, kann er selber entscheiden, ob er dagegen vorgehen will. Die Liste hat sehr eindeutig (wenn auch m.E. z.T. weitaus überzogen) auf Herrn Grafs "Formulierungsausrutscher" des Abfackelns reagiert (so nenne ich das mal, auch wenn ich seinen Unmut über die den Anlass gebende autoritär klingenden Email zu den Wasserflaschen gut nachvollziehen kann) . Der Listadministrator ist da auf der sicheren Seite. .
RK


Harald Müller wrote:

Liebe INETBIB-Gemeinde!

Die Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes bittet um Ihre Hilfe:
In letzter Zeit wurde von mehreren Personen behauptet, es gäbe Urteile deutscher Gerichte, die sich mit dem Ausschluß eines Teilnehmers aus einer Mailingliste beschäftigen. Trotz intensiver Suche über die einschlägigen Quellen (JURIS, Virtuelle Fachbibliothek Recht, Google etc.) konnte jedoch bisher kein derartiges Urteil gefunden werden. Die Suche über Google ergibt lediglich, dass so gut wie jede Mailingliste den Ausschluß eines Teilnehmers bei Verstößen gegen Regeln vorsieht. ...







Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.