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Re: Ausschluß aus Mailingliste
- Date: Mon, 14 Feb 2005 23:32:07 +0100
- From: "W. Umstaetter" <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: Ausschluß aus Mailingliste
Sehr geehrter Kollege Kuhlen,
so einfach scheint mir das nicht zu sein.
Dass sich Herr Knoche von Herrn Graf beleidigt fühlen muss, steht nach
dem was Herr Graf schreibt,
für mich außer Zweifel.
Soll sich Herr Knoche dann darauf auch noch einlassen?
Das würde ich an seiner Stelle nicht tun, weil er dann Herrn Graf ja
eigentlich verklagen müsste.
Und eine solche Klage steht in keinem Verhältnis zu dem
"Formulierungsausrutscher".
Insofern muss es Leute in dieser Liste geben, die den Ball etwas flacher
halten,
aber trotzdem sagen was gesagt werden muss.
Es ist schon richtig, diese Diskussion erinnert sehr an Herrn Marloth,
der aber nie so weit ging, wie es sich hier abzeichnet.
MfG
W. Umstätter
Rainer Kuhlen wrote:
Lieber Herr Müller
bitte hören Sie mit dem Unsinn auf, (mit Unterschrift
DBV-Rechtskommission) Listenmitglieder direkt oder indirekt mit
Ausschlussverfahren zu bedrohen. Es hat einer
Informationsorganisation/-liste noch nie gut angestanden, mit
Paragraphen und Ausschlussverfahren zu drohen. Das sollten wir weiter
den ohnehin sehr aktiven Überwachungs- und Kontrollinstanzen
überlassen. Wenn sich Herr Knoche durch Herrn Graf beleidigt oder
verfolgt fühlt, kann er selber entscheiden, ob er dagegen vorgehen
will. Die Liste hat sehr eindeutig (wenn auch m.E. z.T. weitaus
überzogen) auf Herrn Grafs "Formulierungsausrutscher" des Abfackelns
reagiert (so nenne ich das mal, auch wenn ich seinen Unmut über die
den Anlass gebende autoritär klingenden Email zu den Wasserflaschen
gut nachvollziehen kann) . Der Listadministrator ist da auf der
sicheren Seite. .
RK
Harald Müller wrote:
Liebe INETBIB-Gemeinde!
Die Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes bittet um
Ihre Hilfe:
In letzter Zeit wurde von mehreren Personen behauptet, es gäbe
Urteile deutscher Gerichte, die sich mit dem Ausschluß eines
Teilnehmers aus einer Mailingliste beschäftigen. Trotz intensiver
Suche über die einschlägigen Quellen (JURIS, Virtuelle Fachbibliothek
Recht, Google etc.) konnte jedoch bisher kein derartiges Urteil
gefunden werden. Die Suche über Google ergibt lediglich, dass so gut
wie jede Mailingliste den Ausschluß eines Teilnehmers bei Verstößen
gegen Regeln vorsieht. ...
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.