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Re: Verleumdung / Ueble Nachrede



Eric Steinhauer said on 14.02.2005 11:49:
> "Weil
> allerdings die Verantwortung und die technische Arbeit dieser Liste
> bei der UB Dortmund liegen ..." Das Angebot der Liste ist damit wohl
> Verwaltungshandeln. Ein Ausschluß muß daher bestimmten Anforderungen
> genügen, insbesondere die Grundrechte des Betroffenen beachten und
> darf nicht willkürlich sein.

Hallo,

interessante Sichtweise. Ich habe daraufhin den Satz geaendert, so dass
das Wort Verantwortung verschwunden ist.
Waere es moeglich, dass Sie die "bestimmten Anforderungen" naeher
ausfuehren, sofern sie ueber das hinausgehen, was ich auf der Webseite
schon erklaert habe? Ausserdem interessiert mich, inwiefern irgendwelche
Grundrechte den Rauswurf eines den Listenbetrieb Stoerenden verhindern
koennten.

Mit freundlichen Gruessen,
Michael Schaarwaechter

-- 
   Michael Schaarwaechter
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