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Re: Verleumdung / Ueble Nachrede
- Date: Mon, 14 Feb 2005 11:49:17 +0100 (CET)
- From: Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx>
- Subject: Re: Verleumdung / Ueble Nachrede
Liebe Liste,
für eine Strafbarkeit von Herrn Graf nach §§ 186 f. StGB sehe ich keinen Raum.
Zweifelhaft ist, ob überhaupt eine TATSACHE behauptet wurde. Zudem hat Herr
Graf, wenn ich Ihn richtig verstehe, zwar ein schlimmes Versäumnis in der
Amtsführung von Herrn Knoche benennen, nicht aber die Person Herrn Knoches
herabsetzen wollen. Die Behauptung fachlicher Unfähgikeit bedeutet nicht
automatisch die Diffamierung der kritisierten Person. Fachkompetenz und
persönliche Ehre sind zweierlei. Selbst wenn man den Tatbestand der §§ 186 f.
StGB erfüllt sähe, so würde Herrn Graf nach Lage der Dinge § 193 StGB
rechtfertigend zur Seite stehen, der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) im
Strafrecht besonders gewährleistet.
Zur Illustration, was alles straffrei behauptet werden kann: "Die CSU ist die
NPD Europas". (vgl. BVerfGE 61,1).
Das BVerfG legt im übrigen bei der Diskussion von Fragen allgemeinen
Interesses einen sehr großzügigen Maßstab an, so daß im Zweifel immer für die
Meinungsfreiheit zu entscheiden ist.
Vor diesem Hintergrund ist eine strafrechtliche Verfolgung von Herrn Graf ohne
Aussicht.
Die Androhung Herrn Grafs, seinen Verbleib in der Liste zu erklagen, gibt
einen ziemlich anspruchsvollen Sachverhalt für eine juristische Hausarbeit in
der öffentlich-rechtlichen Fortgeschrittenenübung. Auf der HomePage der
Inetbib findet sich nämlich der Satz: "Weil allerdings die Verantwortung und
die technische Arbeit dieser Liste bei der UB Dortmund liegen ..."
Das Angebot der Liste ist damit wohl Verwaltungshandeln. Ein Ausschluß muß
daher bestimmten Anforderungen genügen, insbesondere die Grundrechte des
Betroffenen beachten und darf nicht willkürlich sein.
Damit kein Mißverständnis aufkommnt: Ich teile die Ansicht von Herrn Graf über
Herrn Knoches Amtsführung in keiner Weise. Richtig finde ich aber, daß man die
Frage nach der politischen Verantwortung für den Brand stellen sollte. Auf der
Suche nach den Verantwortlichen wird man sicher nicht bei den Weimarer
Bibliothekaren fündig. Deren Engagement und Krisenmanagent ist hoch zu
würdigen und anzuerkennen. Das soll in dieser Mail, die juristisch auf Herrn
Grafs Seite steht, deutlich gesagt sein!
Eric Steinhauer
www.steinhauer-home.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.