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Re: Referentenentwurf zweiter Korb UrhG
Damit wird natuerlich
den Dokumentlieferdiensten - ganz im Sinne der Klage gegen
SUBITO - das Rueckgrat gebrochen, denn Nutzer sind an einer
schnellen Lieferung per Mail interessiert.
Noch ist das alles kein Gesetz. Es liegt an den
Bibliotheken, ob sie wie Laemmer zur Schlachtbank gefuehrt
werden wollen ...
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Sehr geehrter Herr Graf,
das Rückgrat der Doku-Lieferdienste (Fernleihe, lokale
Sonderdienste, Subito) ist schon nach der geltenden Rechtslage
angeknackst. Die Nichtzulässigkeit des Kopierens und Versendens
von Dokumenten aus sog. "Online-Publikationen" (das sind solche,
für die 1) ein Lizenzvertrag besteht u n d deren Zugang 2)
mittels technischer Maßnahmen vom Rechteinhaber kontrolliert
wird) folgt keiner Logik, es sei denn einer wirtschaftlichen: Die
Bibliotheken "erwerben" ja diese Publikationen, und es ist nicht
einzusehen, warum die Print-Ausgaben kopiert und geliefert werden
dürfen, die e-only abonnierten dagegen nicht. Es handelt sich
(für mein freilich juristisch nicht geschultes Auge) doch
lediglich um verschiedene Aggregatzustände des gleichen Produkts.
Im Übrigen: Es sind ja nicht eigentlich die Bibliotheken, die
hier zur Schlachtbank geführt werden. Sie könnten sich
zurücklehnen und bräsig auf die jeweilige Rechtslage verweisen.
Opfer ist die Wissenschaftsgemeinschaft - sie sollte sich
nachdrücklicher zur Wehr setzen als es wenigstens den Anschein
hat, und nicht zuletzt auch im Verhandlungsteam mit dem
Börsenverein gewichtig vertreten sein.
Gruß
K. Döhmer
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.