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Re: Urheberrechtsverletzung mal anders
- Date: Tue, 14 Sep 2004 22:56:44 +0200
- From: Jakob Voss <jakob.voss@xxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: Urheberrechtsverletzung mal anders
Klemens Wolber schrieb:
ich will noch auf einen Fall aufmerksam machen, der sich mittlerweile
bis vor den Bundegerichtshof durchgeklagt hat. Ausgangspunkt sind die
Internetseiten www.klassikerwortschatz.uni-freiburg.de und
www.freiburger-anthologie.de, auf denen wir in einer anthologischen
Zusammenstellung die "wichtigsten" deutschsprachigen Gedichte in einer
Auswertung für den Zeitraum 1720 bis 1900 zusammengestellt haben und
alle diejenigen Gedichte, die in mindestens drei der ausgewerteten
Anthologien auftauchen, in einer Liste / Datenbank auf den oben
genannten Seiten auch als Volltext darstellen.
Wenn Sie die Inhalte anstatt eines "© 2000-2002 Freiburger Anthologie"
mit einen klaren Lizenz versehen würden, könnten Sie sich einigen Ärger
ersparen. Die Creative Commons Initiative bietet dazu eine Reihe
vorgefertigter Lizenzen, mit denen sich beispielsweise auch die
kommerzielle Nutzung verbieten lässt.
Noch besser ist natürlich die völlige Freigabe als Open Content, damit
die Texte für die gesamte Menschheit erhalten bleiben. Nach Ablauf der
Förderungsphase oder spätestens wenn alle Beteiligten gestorben sind,
sind sonst auch die Daten in der Regel unbrauchbar. Über kurz oder lang
wird sich sowieso irgend jemand die Arbeit noch einmal machen müssen,
wenn sie nicht einer freien Nutzung zustimmen. Das Projekt Wikisource
der Wikimedia Foundation: http://wikisource.org/wiki/Main_Page:Deutsch
ist zwar bisher nur ein unprofessioneller Ansatz, aber bezüglich des
Urheberrechts ist die Lizensierung unter einer freien Lizenz der einzig
sinnvolle Weg.
Gruss,
Jakob
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.