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Re: Titelabbildungen im Web-Katalog
> Ich würde das ganze als rechtliche Grauzone ansehen,
> da Bibliotheken mit diesem Verfahren Werbung für sich,
> für amazon und für
> den Verlag machen
> und es daher in Ordnung geht, keine offizielle
> Genehmigung von amazon
> einzuholen.
Urheberrechtlich ist die Sachlage weitgehend klar:
Buchcover sind in der Regel urheberrechtlich geschuetzte
Werke, die nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber
vervielfaeltigt und im Internet praesentiert werden
duerfen. Auch wenn man von einer stillschweigenden
Zustimmung der Verlage und von Amazon ausgehen mag, sollte
man dies nicht aus dem Auge verlieren.
Da Bibliotheken keine Buecher VERKAUFEN scheidet eine
Berufung auf die BGH-Entscheidung Parfumflakon aus:
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/bgh/1909
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.