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Re: Fullquote & Urheberrecht / Web-Archivierung



Lieber Herr Eichwalder,

> > Vor der Abspeicherung wird daher in jedem Fall eine Genehmigung
> > eingeholt (auch wenn das zusaetzlichen Aufwand macht).
>
>Die "Abspeicherung" sollte nicht das Problem sein, solange das
>Archivieren zum Auftrag des Archivs gehoert; problematisch ist nur
>die Wiederveroeffentlichung vor Ablauf des Urheberrechts.

Da habe ich mich vielleicht missverstaendlich ausgedrueckt: Die Ressourcen 
werden natuerlich in Edoweb und BOA nicht nur erschlossen und auf eigenen 
Servern abgespeichert, sondern die Archiv-Versionen sind auch online 
abrufbar (urheberrechtlich relevant). Was unseren Auftrag angeht, so sehen 
wir uns als regionale Pflichtexemplarbibliotheken nicht nur fuer 
konventionelle Medien, sondern auch fuer Netzpublikationen in der Pflicht. 
Dafuer haben wir jedoch derzeit noch keine ausreichende gesetzliche 
Grundlage, weil die Online-Publikationen in den geltenden 
Pflichtexemplargesetzen einfach noch nicht vorkommen. Folglich sind wir in 
den Pilotprojekten auf die Kooperation der Anbieter angewiesen, haben dabei 
bisher jedoch ueberwiegend gute Erfahrungen gemacht.

Viele Gruesse
Heidrun Wiesenmueller
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Heidrun Wiesenmueller M.A.
Wuerttembergische Landesbibliothek
Landesbibliographie / Karten- und Graphische Sammlung
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