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AW: Fullquote und Urheberrecht



Ein Austrag aus der Liste würde Abhilfe schaffen.

*kopfschüttelnd*
Susanne Franzke



Es wurde hier vor ein paar Tagen mit grossen Worten Sensibilitaet in Sachen
Urheberrecht angemahnt. Herr Mueller machte
uns als Jurist mit dem Recht der oeffentlichen Zugaenglichmachung bekannt,
wobei offen bleiben mag, ob der reine
Mail-Versand der Liste darunter faellt.

Siehe auch:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/materialien/02%20ds_68
4_02_02.php

Es bezieht sich auf Netze und ist natuerlich auf das Listenarchiv im Internet
anwendbar.

In Mailinglisten wird immer wieder ueber TOFU-Mails geklagt (Text oben -
Fullquote unten), die beim Reply entstehen,
wenn man das vom Vorredner Gesagte nicht sinnvoll wegloescht. Siehe dazu
klassisch: http://learn.to/quote

Nun sind Beitraege in Mailinglisten nach dem Schutz der "kleinen Muenze",
sofern sie nicht sehr kurz sind, als
individuelle Schoepfungen und somit als Sprachwerke anzusehen, die
urheberrechtlich geschuetzt sind.

Wird sinnvoll gekuerzt, was der Vorredner schrieb, so kann das wohl mit dem
Zitatrecht und der konkludenten Zustimmung
des jeweiligen Teilnehmers, die im Internet (Usenet und Mailinglisten und
WWW-Foren) ueblichen Gepflogenheiten zu
akzeptieren, gerechtfertigt werden. Es hilft dem Verstaendnis, wenn man die
Ausfuehrungen, auf die man sich
kommentierend bezieht, soweit sie erforderlich sind, auch woertlich bei der
Nachfolgemail praesent hat.

Anders sieht es aber aus, wenn man unachtsam genug ist, eine TOFU-Mail an die
Liste zu senden. Diese wiederholt im
Listenarchiv den vollstaendigen Text und verstoesst damit gegen das dem
Urheber vorbehaltene Recht der oeffentlichen
Zugaenglichmachung. Wer hier eine Mail schreibt, akzeptiert zwar die einmalige
Einstellung ins Listenarchiv, aber nicht
notwendigerweise, dass jemand einfach seinen Text in einer anderen Mail
(womoeglich zu einem ganz anderen Betreff)
wiederholt. Eine allgemeine Duldung der aergerlichen TOFU-Praxis ist zwar
(noch) gegeben, aber, machen wir uns doch
nichts vor, 1995 waere der eingangs erwaehnte angeblich so grauenvolle
Urheberrechtsverstoss, einen herzlich belanglosen
PDF-Tipp (ein belangvolles PDF-Tutorium bietet die UB Freiburg unter einer
CC-Lizenz
an: http://www.freidok.uni-freiburg.de/freidok/tutorial/ ) ins Netz zu
stellen, von niemandem geaechtet worden. Die
Zeiten haben sich gewandelt, das Urheberrecht erweist sich mit zunehmender
Juridifizierung von Gesellschaft und Web mehr
und mehr als Wuergeengel jeglicher Kultur.

Ich zumindest erklaere, dass ich nicht damit einverstanden bin, wenn meine
Beitraege mittels gedankenloser
TOFU-fullquote verdoppelt werden.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.