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Fullquote und Urheberrecht
Es wurde hier vor ein paar Tagen mit grossen Worten
Sensibilitaet in Sachen Urheberrecht angemahnt. Herr
Mueller machte uns als Jurist mit dem Recht der
oeffentlichen Zugaenglichmachung bekannt, wobei offen
bleiben mag, ob der reine Mail-Versand der Liste darunter
faellt.
Siehe auch:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/materialien/02%20ds_684_02_02.php
Es bezieht sich auf Netze und ist natuerlich auf das
Listenarchiv im Internet anwendbar.
In Mailinglisten wird immer wieder ueber TOFU-Mails geklagt
(Text oben - Fullquote unten), die beim Reply entstehen,
wenn man das vom Vorredner Gesagte nicht sinnvoll
wegloescht. Siehe dazu klassisch: http://learn.to/quote
Nun sind Beitraege in Mailinglisten nach dem Schutz der
"kleinen Muenze", sofern sie nicht sehr kurz sind, als
individuelle Schoepfungen und somit als Sprachwerke
anzusehen, die urheberrechtlich geschuetzt sind.
Wird sinnvoll gekuerzt, was der Vorredner schrieb, so kann
das wohl mit dem Zitatrecht und der konkludenten Zustimmung
des jeweiligen Teilnehmers, die im Internet (Usenet und
Mailinglisten und WWW-Foren) ueblichen Gepflogenheiten zu
akzeptieren, gerechtfertigt werden. Es hilft dem
Verstaendnis, wenn man die Ausfuehrungen, auf die man sich
kommentierend bezieht, soweit sie erforderlich sind, auch
woertlich bei der Nachfolgemail praesent hat.
Anders sieht es aber aus, wenn man unachtsam genug ist,
eine TOFU-Mail an die Liste zu senden. Diese wiederholt im
Listenarchiv den vollstaendigen Text und verstoesst damit
gegen das dem Urheber vorbehaltene Recht der oeffentlichen
Zugaenglichmachung. Wer hier eine Mail schreibt, akzeptiert
zwar die einmalige Einstellung ins Listenarchiv, aber nicht
notwendigerweise, dass jemand einfach seinen Text in einer
anderen Mail (womoeglich zu einem ganz anderen Betreff)
wiederholt. Eine allgemeine Duldung der aergerlichen
TOFU-Praxis ist zwar (noch) gegeben, aber, machen wir uns
doch nichts vor, 1995 waere der eingangs erwaehnte
angeblich so grauenvolle Urheberrechtsverstoss, einen
herzlich belanglosen PDF-Tipp (ein belangvolles
PDF-Tutorium bietet die UB Freiburg unter einer CC-Lizenz
an: http://www.freidok.uni-freiburg.de/freidok/tutorial/ )
ins Netz zu stellen, von niemandem geaechtet worden. Die
Zeiten haben sich gewandelt, das Urheberrecht erweist sich
mit zunehmender Juridifizierung von Gesellschaft und Web
mehr und mehr als Wuergeengel jeglicher Kultur.
Ich zumindest erklaere, dass ich nicht damit einverstanden
bin, wenn meine Beitraege mittels gedankenloser
TOFU-fullquote verdoppelt werden.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.