In der Praxis war es also gar nicht möglich diese Dateiendas wirft jetzt natürlich eine grundsätzliche technische Frage auf. Im Frankfurter Projekt - wie in allen mir bekannten - werdne nicht die Archivversionen der Digitalisate, sondern eine vom jeweiligen Projekt definierte "höchstwebtaugliche" Arbeitsauflösung angeboten. Das kann in manchen Fällen natürlich damit zu tun haben, dass man sich die kommerzielle Nutzung - z.B. von Buchmalereiminiaturen - vorbehält, was im Falle des Frankfurter Projekts, mit kaum vorhandenem kommerziellen Potential aber sicher NICHT der Fall ist.
herunterzuladen. Also gibt es noch kein "open access" oder "open
source" (für TIFF Quelldateien) in Retrodigitalisierung.
gern mehr Beispiele.Nur zum Verständnis: Nach den gängigen Richtlinien und Meinungen der DFG hat alles Material, das aus deren Fördermassnahmen digitalisiert wurde, der Community kostenfrei zur Verfügung zu stehen. DigiZeitschriften ist hier eine erklärte Ausnahme. Was genau die Unterzeichnung der Berlin Declaration durch die DFG bedeutet ist noch nicht wirklich klar, es ist aber schwer zu sehen, wie damit eine Abwendung vom Open Access zu verbinden wäre. Eine verbindlichere Regelung dieses Öffentlichkeitsanspruches in Zukunft würde mich persönlich nicht überraschen. M.a.W.: Mit Ausnahme von DigiZeitschriften sind ALLE von der DFG bisher geförderten Retrodigitalisierungsprojekte frei zugänglich. (Wenn auch bei (fast) allen zwischen freier Webversion und nicht online gehaltener Archivkopie unterschieden wird. Gegenbeispiel dazu aus der Förderlinie, aber nicht im eigentlichen Sinn bibliothekarisch: http://www.bildindex.de/.)
Formal haben Sie vielleicht recht; ehrlich gesagt sehe ich das beim derzeitigen Klima für eine deutsche Bibliothek als schwierig nach aussen verteidigbar an.Heute oder morgen können die Mpier Leute sagen: "Wir haben unsere Meinung geändert, wir wollen diese hoh aufgelöste Bilder nie frei veröffentlichen. Stattdessen wollen wir ein Teil von DigiZeitschriften sein." Die *einzige* Garantie dagegen ist dass sie jemanden erlauben die Bilder herunterzuladen.
Hier ist m.E. zwischen zwei Situationen zu unterscheiden: Wenn es um eine GESAMTübernahme des Materials geht, spricht man hier üblicherweise von einer Serverspiegelung - oder einer Duplizierung des Hintergrundarchivs auf der Basis einer Absprache, z.B. als langfristige Sicherheitsmassnahme bei physischer Zerstörung eines Archivspeichers. Das ist zweifellos eine interessante Idee. Allerdings würde ich, auch wenn grundsätzlich sehr offen, sowas auch für Projekte bei denen ich Mitverantwortung trage nur empfehlen, wenn am anderen Ende eine Einrichtung mit klaren credentials steht, wo genau festgelegt ist, wer was wie machen kann und darf - da gibt es aus dem implizit zitierten Softwarebereich ja viele Beispiele. Natürlich können Sie den Gnuquellcode von vielen Stellen laden; ebenso natürlich werde ich ihn immer von Gnu selbst beziehen, weil ich keine Lust habe, mich durch dokumentierte oder eben auch nicht dokumentierte "Verbesserungen" einer Zweitspeicherstelle zu arbeiten.Denn wenn sie danach in DigiZeitschriften (oder JSTOR) einsteigen, können wir mit unseren eigenen Kopien einen freien Zugriff sichern.
Beste Grüße, Manfred Thaller