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RE: Inhaltsverzeichnisse und Urheberrecht



Liebe Liste,
vielleicht noch eine Klarstellung. Bei Inhaltsverzeichnissen, die ich meine,
handelt es sich um schlichte und vollständige Aufzählungen der in einem Werk
enthaltenen Aufsätze. Hier ist kein Raum für eine urheberrechtlich relevante
geistige Schöpfung. Für kommentierte und auswählende Verzeichnisse gilt
freilich etwas anderes. Aber um die ging es in der ursprünglichen Frage auch
nicht. Ein weiterer Aspekt sollte noch zu bedenken sein. Mittlerweile werden
Inhaltsverzeichnisse der eingangs beschriebenen Art durch
Textverarbeitungsprogramme o.ä. automatisch erstellt. Dann kommt auch aus diesem Grunde, weil es
schon an einer menschlichen Handlung fehlt, ebenfalls kein Urherrechtsschutz in
Betracht.
Schöne Grüße aus dem leider feiertagsfreien Thüringen
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de

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