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Re: Haftung von Nutzern (wiss. Mitarbeiter)



Lieber Herr Steinhauer,

sind Sie bei dieser Frage zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen?
Vermutlich ist es noch nie entschieden worden, dann sollte man allerdings die Frage auch nicht anrühren.


Beste Grüße und viel Erfolg für künftige Vorhaben

Klaus-Rainer Brintzinger

Eric Steinhauer schrieb:
Liebe Liste,
bei Beschädigung oder Verlust ist nach den Benutzungsordnungen regelmäßig
der entstandene Schaden vom Nutzer zu ersetzen. Wie sieht es aber aus, wenn ein
solcher Nutzer als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst die
entliehenen Bücher zu dienstlichen Zwecken verwendet hat und der Schaden bei der
dienstlichen Verwendung entstanden ist? Nicht selten sieht sich die
Bibliothek mit der Forderung konfrontiert, auf Schadensersatzansprüche zu verzichten,
denn immerhin seien die Bücher ja Arbeitsmittel, für deren Beschädigung oder
Verlust nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu haften sei. Nach erster
Analyse der Rechtslage (Stichwort: Haftungsprivileg für Beamte, das über § 14
BAT auch für die Angestellten gilt) ist diese Argumentation nicht so leicht
von der Hand zu weisen, wenn auch die Konsequenzen für die betroffenen
Bibliotheken, die letztlich leer ausgehen, wenn Dienstherr und Unterhaltsträger
identisch sind, nicht günstig sind. Gibt es in diesem Bereich einschlägige
Erfahrungen? Die bibliotheksrechtilche Literatur geht, soweit ich sehe, auf dieses
Thema nicht ein.
Grüße aus Thüringen
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de



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Dr. Klaus-Rainer Brintzinger
Universitaet Tuebingen, Juristisches Seminar
Wilhelmstr. 7, 72074 Tuebingen
Tel. 07071/29-72550, Fax: 07071/29-3304
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