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Re: Haftung von Nutzern (wiss. Mitarbeiter)



> On Tue, 06 Apr 2004 16:27:04 +0200
>  "Klaus Doehmer" <Klaus.Doehmer@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
> 
> > Für diese Rechtsauffassung liegt seit einigen Jahren (um
> > 1995)
> > schon mindestens eine Verwaltungsgerichtsentscheidung
> > vor.

Vielleicht ist folgendes gemeint:

Meyer, Hans-Burkard: Professoren als Bibliotheksbenutzer.
in: Bibliotheksdienst, Vol. 27, No. 5, 1993, S. 714-716.

Der Artikel bezieht sich insbesondere auf ein Urteil des OVG Münster
vom 14. 9. 1979, Az. V A 910/78.

Im wesentlichen ging es hier darum, dass auch Professoren an die
Bibliotheksordnung gebunden sind und bei Leihfristüberschreitung
darum auch Mahngebühren zu zahlen haben. Die Frage ist, inwieweit 
dies auch analog auf andere Bestimmungen der Bibliotheksordnung
übertragbar ist.

-- 

Viele Gruesse aus Koblenz,

- Karl-Josef Ziegler


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