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Pflichtexemplarrecht und Internet-Inhalte /aktueller Status



Guten Tag,

zur Frage des Betreffs interessiert mich der derzeitige Status in den
unterschiedlichen Nationalstaaten.

Mir geht es besonders um die Frage,
- inwieweit nationalstaatliche Gesetzgebungen ein Recht auf Einsammeln von
Internet-Inhalten ohne Rückfrage beim Content-Anbieter zulassen
("Web-Harvesting" genannt),
- welche Regeln es für die Aufbewahrung solchermaßen eingesammelten Contents
gibt und
- wie (d.h. unter welchen Einschränkungen, also wann, wo, ...) dieser
Content Nutzern der Pflichtexemplarbibliothek zugänglich gemacht werden
darf.

Dabe geht mir besonders darum, welche Kompromisse nationalstaatliche
Gesetzgebungen zwischen Urheber- und Persönlichkeitsrecht einerseits und dem
ordnungspolitischen Interesse der Erhaltung eines nationalen kulturellen
Gedächtnisses andererseits gefunden haben bzw. was dort auf dem Weg ist und
mit welchem Stand.

Im Internet habe ich dazu insbesondere
http://www.nlc-bnc.ca/obj/r7/f2/r7-100-e.pdf gefunden; die Übersicht aus der
Feder eines Mitarbeiters der kanadischen Nationalbibliothek gibt für 16
Staaten den Status von Ende 2001 wieder.

Hat jemand aktuellere Info oder kann auf aktuellere Internet-Quellen
verweisen ?

Vielen Dank.


Mit freundlichem Gruß
Ihr

Wolfgang Zimmermann

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Wolfgang Zimmmermann
Rechtsanwalt
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