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Re: AW: Rechtsanspruch auf Antwort?



On Wed, 25 Feb 2004 17:30:10 +0100
 "Orti von Havranek, Stephan" 
> Nach meiner Kenntnis der parlamentarischen Arbeit im
> Bundestag fallen Bewerbungen eben _nicht_ unter die
> Rubrik Petitionen.

Das hat hinsichtlich des Bundestags auch niemand behauptet.
Parlamentarische Petitionen richten sich an die
Volksvertretung und sich dort zu bewerben waere
einigermassen sinnlos.

KG


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.