Gerade erhalte ich von der UB Erlangen die Mitteilung, daß man Fernleihen nun nur noch für Universitätsangehörige in die Wege leiten will. Aus Personalnot kann man dieses Angebot für Normalbürger nicht mehr aufrechterhalten. Der Normalbürger wird nun an die Stadtbibliotheken verwiesen.
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Rechtsgrundlage der Benuetzung der UB Erlangen ist die bayernweite ABOB, eine Rechtsverordnung von 1993, aus der sich meines Erachtens klar ein Rechtsanspruch des zugelassenen Benutzers auf Fernleihe ergibt (§§ 2, 4, 22). Das "können" in § 22 ist hier sicher kein Ermessens-"koennen".
Herbert Hirschfelder (Signierdienst Hauptbibliothek)