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Fernleihen nur noch fuer Privilegierte?
On Thu, 05 Feb 2004 08:10:48 +0100
Karl Eichwalder <ke@xxxxxxxxxxxxxx> wrote:
> Gerade erhalte ich von der UB Erlangen die Mitteilung,
> daß man
> Fernleihen nun nur noch für Universitätsangehörige in die
> Wege leiten
> will. Aus Personalnot kann man dieses Angebot für
> Normalbürger nicht
> mehr aufrechterhalten. Der Normalbürger wird nun an die
> Stadtbibliotheken verwiesen.
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Rechtsgrundlage der Benuetzung der UB Erlangen ist die
bayernweite ABOB, eine Rechtsverordnung von 1993, aus der
sich meines Erachtens klar ein Rechtsanspruch des
zugelassenen Benutzers auf Fernleihe ergibt (§§ 2, 4, 22).
Das "können" in § 22 ist hier sicher kein
Ermessens-"koennen".
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.