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Benutzungsordnung für Internetplätze



Hallo!
Da wir in der nächsten Zeit zwei Internetplätze zur Benutzung freigeben
haben sich bei uns noch einige rechtliche Fragen aufgetan. Und zwar wollen wir
die Internetplätze erst ab 14 Jahre freigeben, ist es dann noch notwendig eine
Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten einzuholen?
Ich habe unseren ersten Entwurf der Benutzungsordung unten angefügt und
würde gerne wissen, ob wir es dabei belassen können.
Mit freundlichem Gruß, Ilka Schmidtke


1.	Die Internet-Nutzung in der Öffentlichen Bücherei Gescher ist mit dem
vollendeten                 14. Lebensjahr möglich.

2.	Es ist untersagt, gewaltverherrlichende, pornografische und/oder
rassistische Medieninhalte aufzurufen und/oder abzuspeichern. Ein Verstoß gegen diese
Bestimmung kann zum Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung führen.

3.	Es dürfen keine Veränderungen im System und an System- und
Softwareeinstellungen oder an der Hardware vorgenommen werden.

4.	Die Benutzerin/der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass während der
ihr/ihm eingeräumten Benutzungszeit keine weiteren Personen den PC bzw. die
Internet-Funktionen bedienen. Für Schäden am PC und seinem Zubehör sowie
Missbrauch des Internet-Anschlusses haftet die Benutzerin/der Benutzer.

5.	Die Öffentliche Bücherei Gescher haftet nicht für durch die Benutzung des
Internet-PCs entstandene Schäden (z.B. durch Viren).

-- 
Öffentliche Bücherei Gescher
Kirchplatz 13
48712 Gescher
02542 / 7919
buecherei-gescher _at__ gmx.de

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