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Zitierfaehigkeit von Internetquellen in jur. Hausarbeiten



Pruefungsarbeiten sind Pruefungsarbeiten: zum Pruefungszeitpunkt erbrachte
Leistung. Das Original, soll es denn fuer die Nachwelt ueber das Zeugnis
hinaus erhalten werden, muss dann also von der Universitaet, also im
Regelfalle von der Bibliothek archiviert (und fuer Aenderungen ohne
deren Kenzeichnung gesperrt) und ueber das Web recherchierbar
vorgehalten werden. Dazu bedarf es entsprechender Vereinbarungen mit dem
Fachbereich.

Natuerlich kann der Kandidat als Autor den Inhalt in jeder beliebigen
Weise selbst weiterverwenden, publizieren, verbreiten, aendern.
Nur: die Examensarbeit ist es nicht, sondern eine Veroeffentlichung i.w.
gleichen Inhalts.
E. Hilf


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Eberhard R. Hilf, Dr. Prof.i.R.;
CEO Institute for Science Networking
an der Carl von Ossietzky Universitaet Oldenburg
Ammerlaender Heerstr.121; D-26129 Oldenburg
ISN:         http://www.isn-oldenburg.de/
my homepage: http://physnet.uni-oldenburg.de/~hilf
hilf _at__ physnet.uni-oldenburg.de tel/Fax: 0049-441-798-2884/5851
PhysNet for the EPS: http://physnet.uni-oldenburg.de/PhysNet






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