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Frage zu Filtersoftware
Hallo!
Ich habe eine Frage zu den Filterprogrammen, die an den öffentlichen
Internet-PCs in Bibliotheken benutzt werden.
Von dem Programm, das mir bekannt ist, wurde, wenn ein Benutzer eine im
Programm als zensurwürdig definierte Internetseite aufrufen wollte, eine
Meldung ausgegeben, dass diese Seite aus Jugendschutzgruenden nicht
angezeigt werden koenne. Der Benutzer konnte sich dann an das
Bibliothekspersonal wenden, um die Sperrung ueber ein Passwort aufheben
zu lassen, so das seine Moeglichkeit, sich frei zu informieren in keiner
Weise eingeschränkt war und das Programm lediglich die Minderjaehrigen
hinderte, fuer sie schaedliche Seiten aufzurufen.
Meine Frage ist jetzt, ob es bei jeder Filtersoftware diesen Hinweis und
Möglichkeit zur Freischaltung gibt, oder ob manche Programme (z.B. auch
bei der Suche in Suchmaschinen) relevante Links einfach "verschlucken"?
Wie wird in anderen Bibliotheken mit der Möglichkeit zur Freischaltung
umgegangen (Information der Benutzer ueber die Moeglichkeit an sich,
Pruefung des Alters, etc.)?
Mit freundlichen Gruessen und vielen Dank im voraus
Frank Bergien
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.